Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die bei Parkinson infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Parkinson |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Parkinson arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Ist ein Kind an Parkinson erkrankt und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Mit Parkinson sind Sie in der Regel chronisch krank, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
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Parkinson kann eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann Ihnen eine berufliche Reha helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder umzugestalten. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Ist die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Wenn Parkinson die Bewegungsabläufe stört und zu Verlangsamung führt, wird Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt (auf Antrag). Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, um Ihnen trotz der Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. |
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Parkinson kann im Krankheitsverlauf Pflegebedürftigkeit verursachen. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Hilfsmitteln, Wohnen, Beruf und Behandlung, finden Sie unter Parkinson.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Parkinson.