Rheuma mit seinen Knochen- und Gelenksveränderungen kann die Selbstständigkeit im täglichen Leben in einem Maße einschränken, dass eine Pflegebedürftigkeit entsteht. Betroffene sollten sich den Alltag durch Unterstützung erleichtern, z.B. durch Nachbarschaftshilfe oder auch professionelle Hilfe wie "Essen auf Rädern" oder Versorgung durch eine Sozialstation.
Nachfolgend Links auf die grundsätzlichen Bestimmungen und die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung.
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegeleistungen
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt oder die Leistungen nicht ausreichen: Hilfe zur Pflege
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung, Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad
Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause)
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Entlastungsbetrag, bereits ab Pflegegrad 1
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung > Pflegeunterstützungsgeld
Ersatzpflege (bei Verhinderung der Pflegeperson, z.B. durch Krankheit oder Urlaub)
Hilfsmittel, z.B. Rollstühle
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotrufsysteme
Heilmittel, z.B. Physiotherapie
Pflegende Angehörige > Sozialversicherung
Pflegekurse für Angehörige
Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)
Häusliche Pflege > 24-Stunden-Pflege
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste
Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause)
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung
Vorübergehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege
Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege