Prostatakrebs schränkt das Leben normalerweise nicht in dem Maße ein, dass eine Pflegebedürftigkeit entsteht. Aufgrund des zumeist höheren Lebensalters des Betroffenen oder im fortgeschrittenen Krankheitsstadium kann es aber zu Pflegebedürftigkeit kommen. Nachfolgend Links zu den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit:
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegeleistungen
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Hilfe zur Pflege
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung mit Hinweis auf Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad
Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld für die Pflege Angehöriger zu Hause
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung > Pflegeunterstützungsgeld
Ersatzpflege (z.B. im Urlaub)
Hilfsmittel, z.B. Inkontinenzhilfen oder Rollstühle
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotruf
Pflegende Angehörige > Sozialversicherung
Pflegekurse für Angehörige
Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)
Häusliche Pflege > 24-Stunden-Pflege
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse und die Unfallversicherung
Vorübergehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege
Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege
In besonders schweren Fällen kann die Prostatakrebs-Erkrankung so weit fortschreiten, dass eine Heilung nicht mehr möglich ist. Dann setzt die sog. Palliativversorgung ein, um dem Patienten eine bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Dabei werden vor allem die Symptome gelindert, insbesondere der Schmerz.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Palliativpflege durch Angehörige
Pflege > Schwerstkranke und Sterbende
Alternative Heil- und Pflegemethoden
Einrichtungen der Sterbebegleitung
In einer Patientenverfügung, die im Idealfall in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und den Angehörigen erstellt wird, kann festgelegt werden, wie der Patient seine medizinische Behandlung am Lebensende wünscht. Das setzt eine ehrliche Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen über das Lebensende und ein offenes und umfassendes Beratungsgespräch seitens des behandelnden Arztes voraus.