Haarausfall bei Chemotherapie

1. Das Wichtigste in Kürze

Chemotherapien können vorübergehend zu einem teilweisen oder vollständigen Haarverlust führen. Etwa 3 bis 6 Monate nach Ende der zytostatischen Therapie wächst das Haar wieder nach. Insbesondere für Frauen ist es eine Herausforderung, mit dieser starken Veränderung der äußeren Erscheinung umzugehen, nicht zuletzt weil die Erkrankung damit für andere sichtbar wird. Egal ob Perücke, kreative Kopfbedeckung oder Haarlosigkeit - wichtig scheint insbesondere eine bewusste Entscheidung für den eigenen Umgang damit.

2. Vor der Chemotherapie

Nicht alle Medikamente, die für eine Chemotherapie eingesetzt werden, haben einen Haarausfall zur Folge. Ärzte können darüber aber recht verlässliche Prognosen abgeben.

Betroffene sollten rechtzeitig überlegen, ob sie Haarersatz, Tücher, Hüte oder Mützen tragen möchten. Eine Perücke sollte ggf. rechtzeitig ausgewählt werden, d.h.: vor Beginn der Chemotherapie.

Vor und während der Therapie milde Shampoos und weiche Bürsten verwenden, um Haar und Kopfhaut zu schonen.

2.1. Haarausfall vorbeugen

Kältekappen, auch "scalp cooling" genannt, werden verwendet, um Haarausfall während einer Chemotherapie zu reduzieren. Ihre Wirksamkeit ist noch nicht vollständig erforscht und wurde hauptsächlich bei Frauen mit Brustkrebs untersucht. Die Kosten liegen bei etwa 1.200–2.000 €, und die Krankenkassen übernehmen diese in der Regel nicht. Weitere Informationen unter www.aerztezeitung.de > Suchbegriff: "scalp cooling".

Es gibt derzeit keine medikamentösen Verfahren die Haarausfall vorbeugen können.

3. Perücken

Es ist zu empfehlen, schon vor Beginn der Chemotherapie einen auf Perücken spezialisierten Friseur aufzusuchen, damit dieser Frisur, Haarfarbe und Haarbeschaffenheit kennt. Dann kann in Ruhe eine entsprechende Perücke ausgesucht oder angefertigt werden.

Manche Frauen sehen die Möglichkeit einer neuen Frisur als positiven Aspekt, andere entscheiden sich für einen Haarersatz, der ihrem natürlichen Haar möglichst ähnlich ist. Medizinische Qualitätsperücken unterscheiden sich kaum vom natürlichen Haar.

3.1. Kosten und Kostenübernahme

Der Preis einer Perücke richtet sich nach Qualität (Kunsthaar, Echthaar, Maßanfertigung) und Haarlänge. Er bewegt sich im Rahmen von 150 - 3.000 €.

Perücken gelten als Hilfsmittel, die vom Arzt verordnet werden müssen. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ist die Produktgruppe 34 "Haarersatz" aufgeführt. Dieses Verzeichnis listet alle Hilfsmittel auf, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden können. Dazu gehören verschiedene Arten von Haarersatz, wie konfektionierte und individuell gefertigte Perücken aus Kunst- und Echthaar, Details siehe https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de.

Grundsätzlich stehen Perücken nicht nur Frauen, sondern auch Kindern zu. Bei Kindern ist die Kostenübernahme der Krankenkassen z.T. höher.

Bei Männern übernehmen die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen die Kosten, z.B. bei entstellenden Veränderungen der Kopfhaut (Urteile des Dresdner Sozialgerichtes (Az: S 18 KR 1380/04) und des Hessischen Landessozialgerichts (Az: L 1 KR 183/05). Dies ist aber immer Entscheidung der Krankenkasse, deshalb sollten Männer, die eine Perücke wünschen, sich ein Rezept ausstellen lassen und es mit persönlicher Begründung bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Die Krankenkassen haben mit unterschiedlichen Leistungserbringern von Hilfsmitteln, in diesem Fall Perücken, Versorgungsverträge. Nur ein Haarhaus oder Friseur, der einen solchen Vertrag mit der Kasse hat, kann eine Verordnung über eine Perücke abrechnen. Adressen finden Sie über die Suchmaschine (oben rechts) des Bundesverbands der Zweithaarspezialisten unter www.bvz-info.de.

4. Praxistipps

  • Lassen Sie sich vor der Anfertigung der Perücke einen Kostenvoranschlag erstellen und fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie viel davon übernommen wird. Die Kostenübernahme variiert stark, und nur wenige Krankenkassen übernehmen den vollen Betrag.
  • Die Zuzahlung beträgt für Versicherte ab 18 für ein Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.
  • Wenn Sie ein Rezept für eine Perücke erhalten haben, Sie aber lieber eine Mütze oder einen Turban tragen möchten, lohnt es sich bei der Krankenkasse nachzufragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
  • Zur Entscheidungsfindung können Sie sich in sozialen Netzwerken oder Betroffenenforen informieren. Unter www.krebs-kompass.de finden sich im Brustkrebs-Forum auch einige Beiträge zum Thema Haarausfall und Perücken.

5. Kopfhaut schützen

Die Kopfhaut ist infolge der Chemotherapie empfindlicher als normalerweise.
Folgende Schutzmaßnahmen sind wichtig:

  • Sonnenschutz
    Insbesondere wenn keine Perücke und keine Kopfbedeckung getragen wird.
  • Schutz vor Wärmeverlust
    Der Kopf- und Halsbereich kann viel Wärme verlieren, weil dort große Blutgefäße verlaufen. Insgesamt verliert der Körper jedoch nicht mehr Wärme über den Kopf als über andere Körperteile. Besonders bei kaltem Wetter ist es jedoch wichtig, den Kopf genau so wie andere Körperteile mit Kleidung zu schützen, um den Wärmeverlust zu minimieren und das Immunsystem zu unterstützen.

6. Kosmetik

Der Haarausfall kann die gesamte Körperbehaarung betreffen, auffällig ist das insbesondere am Kopf und im Gesicht. Wimpern und Augenbrauen fallen weniger oft aus als Kopfhaare, da sich die entsprechenden Zellen langsamer teilen. Allerdings wachsen sie deshalb auch langsamer nach.

Krebsberatungsstellen, Selbsthilfegruppen und Kliniken vermitteln Kosmetik-Kurse für Frauen nach Chemotherapie. Diese Kurse geben in angenehmer, verständnisvoller Atmosphäre Ideen für Kopfbedeckungen, Anleitung und praktische Übungen zum Kopftuchbinden, dezente Kosmetik von Brauen und Wimpern sowie individuelle Tipps für ein schönes Äußeres.

Online-Schritt-für-Schritt-Anleitungen z.B. für Schminktipps oder Tuchbindetechniken finden sich auf www.dkms-life.de > News & Wissen > Tipps & Tutorials.

7. Verwandte Links

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Brustkrebs > Früherkennung, Symptome, Diagnose

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Letzte Bearbeitung: 27.03.2025

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