Chronische Schmerzen schränken das tägliche Leben meist nicht in dem Maße ein, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Wenn jedoch eine schwere Grunderkrankung besteht, z.B. Krebs, kann es zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad kommen. Nachfolgend Links auf die grundsätzlichen Bestimmungen und die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung.
Sehr selten kann auch die Unfallversicherung zuständig sein, siehe z.B. Pflegegeld Unfallversicherung.
Starke Schmerzen schränken die Lebensqualität ein, bei pflegebedürftigen Menschen gilt das ganz besonders. Deshalb ist es wichtig, dass Schmerzäußerungen ernst genommen werden. Pflegebedürftige haben teilweise nicht mehr die Fähigkeit, nachdrücklich auf ihre Schmerzen hinzuweisen oder sich selbst um Linderung zu kümmern. Hier einige Aspekte, die bei Pflegebedürftigkeit wichtig sein können:
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegeleistungen
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Hilfe zur Pflege
Nahezu alle Leistungen der Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Hier finden Sie nähere Informationen dazu:
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung mit Hinweis zum Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad
Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit
Wenn pflegebedürftige Personen zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, kommen folgende Leistungen und Hilfen in Frage:
Pflegegeld für die Pflege Angehöriger
Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung bei der Pflege zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Ersatzpflege (z.B. im Urlaub)
Hilfsmittel, z.B. Rollstühle
Heilmittel, z.B. Physiotherapie
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotrufsysteme
Absicherung der Pflegenden Angehörigen > Sozialversicherung
Pflegekurse für Angehörige
Berufliche Auszeit für Angehörige (Pflegezeit) oder Reduzierung der Arbeitszeit (Familienpflegezeit)
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung > Pflegeunterstützungsgeld
Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)
Häusliche Pflege > 24-Stunden-Pflege, 24-Stunden-Betreuung zuhause durch Beschäftigung (meist ausländischer) Haushaltshilfen, Betreuungskräfte oder Pflegekräfte
DiPA - Digitale Pflegeanwendungen Programme/Apps zur Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen
"Ambulant" bedeutet, dass Pflegefachkräfte nach Hause kommen und den Patienten unterstützen und pflegen.
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnungen der Pflegedienste
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung bei der Pflege zu Hause
Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung
Vorübergehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege
Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege
Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation