Ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) kann zu vorübergehender oder auch dauerhafter Pflegebedürftigkeit des Betroffenen führen.
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegeleistungen
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Hilfe zur Pflege
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung mit Hinweisen auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad
Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit
Wenn eine häusliche Pflege möglich ist, können entweder Angehörige die Pflege übernehmen oder einen ambulanten Pflegedienst engagieren. Möglich ist auch eine Kombination aus beidem. Nachfolgend Links zu verschiedenen Hilfen und Leistungen, die bei Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse übernommen werden:
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Ist nach einem SHT ein Leben zu Hause nicht mehr möglich, ist an eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu denken.
Es gibt auch spezielle Einrichtungen für intensiv pflegebedürftige Menschen bzw. Menschen im Wachkoma. Die Suche gestaltet sich in der Praxis allerdings oft schwierig, da es noch nicht überall Einrichtungen zur Langzeitpflege von Menschen mit schwerster Hirnschädigung gibt. Gut informiert über regionale Adressen sind in der Regel Selbsthilfegruppen. Kontaktdaten unter Schädel-Hirn-Trauma > Allgemeines.
Wenn es in erreichbarer Nähe keine spezielle Einrichtung gibt, übernehmen normale Pflegeheime die Patienten.
Nachfolgend Links zu den sozialrechtlichen Bestimmungen zur stationären und teilstationären Pflege:
Schädel-Hirn-Trauma > Allgemeines
Schädel-Hirn-Trauma > Medizinische Rehabilitation
Schädel-Hirn-Trauma > Mobilität