Ein Schädel-Hirn-Trauma kann zu bleibenden Behinderungen führen. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde. Nachfolgend Links zu allgemeinen Infos sowie zur konkreten Einstufung bei bestimmten Hirnschädigungen.
Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
Wenn nach einem Schädel-Hirn-Trauma eine anerkannte Schwerbehinderung bleibt, können für Betroffene folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche: Tabelle Nachteilsausgleiche GdB. Hier sind die merkzeichenabhängigen Nachteilsausgleiche zusammengefasst: Tabelle Nachteilsausgleiche Merkzeichen.
Grad der Behinderung bei Hirnschäden
Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter
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