Schädel-Hirn-Trauma > Schwerbehinderung

1. Grad der Behinderung

Ein Schädel-Hirn-Trauma kann zu bleibenden Behinderungen führen. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde. Nachfolgend Links zu allgemeinen Infos sowie zur konkreten Einstufung bei bestimmten Hirnschädigungen.

2. Allgemeines

Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:

3. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Wenn nach einem Schädel-Hirn-Trauma eine anerkannte Schwerbehinderung bleibt, können für Betroffene folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche: Tabelle Nachteilsausgleiche GdB. Hier sind die merkzeichenabhängigen Nachteilsausgleiche zusammengefasst: Tabelle Nachteilsausgleiche Merkzeichen.

4. Verwandte Links

Grad der Behinderung bei Hirnschäden

Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter

Schädel-Hirn-Trauma

Schädel-Hirn-Trauma > Allgemeines

Schädel-Hirn-Trauma > Finanzielle Hilfen

Schädel-Hirn-Trauma > Medizinische Rehabilitation

Letzte Bearbeitung: 24.08.2023

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