Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Schädel-Hirn-Trauma (SHT) infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Schädel-Hirn-Traumata |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie infolge des Schädel-Hirn-Traumas arbeitsunfähig sind. |
Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld oder (bei Arbeitsunfällen) der Unfallversicherungsträger Verletztengeld. |
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Kinderpflege-Krankengeld |
Hat Ihr Kind ein Schädel-Hirn-Trauma und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie bis zum 13. Geburtstag des Kindes Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld pro Jahr pro Elternteil. Bei Behinderung infolge des Schädel-Hirn-Traumas bekommen Sie das Kinderpflege-Krankengeld ohne Altersgrenze. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit, niedrigem Einkommen oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Unter Umständen werden die Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas als chronische Krankheit gewertet, was Ihre Belastungsgrenze halbiert. |
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Die Auswirkungen des Schädel-Hirn-Traumas können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. Wenn Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, kann Ausbildungsgeld Ihren Lebensunterhalt während einer Erstausbildung oder ersten beruflichen Qualifizierung im Rahmen beruflicher Reha sichern. |
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Schränkt das Schädel-Hirn-Trauma Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft ein, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Abhängig von den gesundheitlichen Folgen des Schädel-Hirn-Traumas kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück. Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen. |
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Nach einem Schädel-Hirn-Trauma kann es, je nach Schwere der Schädigung, zu Pflegebedürftigkeit kommen. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu den Themen Beruf, Mobilität, Urlaub und Freizeit im Zusammenhang mit SHT, finden Sie unter Schädel-Hirn-Trauma.