Schädel-Hirn-Trauma > Finanzielle Hilfen

 

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Schädel-Hirn-Trauma (SHT) infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Schädel-Hirn-Traumata

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie infolge des Schädel-Hirn-Traumas arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Verletztengeld

Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld oder (bei Arbeitsunfällen) der Unfallversicherungsträger Verletztengeld.

Kinderpflege-Krankengeld

Hat Ihr Kind ein Schädel-Hirn-Trauma und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie bis zum 13. Geburtstag des Kindes Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld pro Jahr pro Elternteil.

Bei Behinderung infolge des Schädel-Hirn-Traumas bekommen Sie das Kinderpflege-Krankengeld ohne Altersgrenze.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit, niedrigem Einkommen oder Arbeitslosigkeit.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Unter Umständen werden die Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas als chronische Krankheit gewertet, was Ihre Belastungsgrenze halbiert.

SHT > Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen des Schädel-Hirn-Traumas können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Behinderung > Ausbildungsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, kann Ausbildungsgeld Ihren Lebensunterhalt während einer Erstausbildung oder ersten beruflichen Qualifizierung im Rahmen beruflicher Reha sichern.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Schränkt das Schädel-Hirn-Trauma Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft ein, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen des Schädel-Hirn-Traumas nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

SHT > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Abhängig von den gesundheitlichen Folgen des Schädel-Hirn-Traumas kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Pauschbetrag bei Behinderung

Persönliches Budget

Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück.

Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen.

SHT > Pflege

Pflegeleistungen

Nach einem Schädel-Hirn-Trauma kann es, je nach Schwere der Schädigung, zu Pflegebedürftigkeit kommen.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu den Themen Beruf, Mobilität, Urlaub und Freizeit im Zusammenhang mit SHT, finden Sie unter Schädel-Hirn-Trauma.

Letzte Bearbeitung: 26.09.2024

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