Die Telekom bietet Sozialtarife zur Ermäßigung der Telefongebühren bei Festnetzverträgen für Menschen an, die Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebühr haben und für Blinde und Gehörlose mit einem GdB von 90 oder 100. Die Ermäßigung gilt nur für für die Anrufgebühren für die einzelnen Verbindungen. Es gibt keine Ermäßigung für Menschen mit Behinderungen oder geringem Einkommen für die Grundgebühr, für Flatrates, für einen Internetanschluss, für Datenvolumen oder für den Mobilfunk. Normale Flatrate-Tarife der Telekom oder die Tarife anderer Telekommunikationsunternehmen können günstiger sein als der Festnetz-Sozialtarif für die Anrufgebühren.
Die Sozialtarife der Telekom sind nicht unbedingt günstiger als andere Tarife. Wer einen möglichst günstigen Tarif sucht, sollte unbedingt die aktuell verfügbaren Angebote der verschiedenen Unternehmen vergleichen. Es gibt z.B. viele Neukundenrabatte, Partnerverträge, Vergünstigungen für eine lange Vertragsbindung und vieles mehr. Die Angebote ändern sich ständig. Auch bei der Telekom selbst können andere Tarife günstiger sein als der Sozialtarif, z.B. Flatrate-Angebote.
Die Sozialtarife der Telekom gelten weder für die Grundgebühr, noch für Flatrates, den Mobilfunk, für Datenvolumen oder einen Internetanschluss zu Hause, sondern ausschließlich für Festnetz-Telefonverbindungsgebühren, die nicht als Flatrate abgerechnet werden. Festnetzverträge mit Abrechnung nach einzelnen Verbindungen werden heute (Stand Dezember 2024) nur noch selten genutzt.
Der Sozialtarif 1 der Telekom ist eine Vergünstigung um 6,94 € pro Monat für die meisten City, Deutschland und Auslandsverbindungen über einen Telekom-Festnetzanschluss. Den Sozialtarif 1 der Telekom bekommt, wer der Telekom einen der folgenden Nachweise vorlegen kann:
Der Sozialtarif 2 der Telekom ist eine Vergünstigung um 8,72 € pro Monat für die meisten City, Deutschland und Auslandsverbindungen über einen Telekom-Festnetzanschluss. Den Sozialtarif 2 der Telekom bekommt, wer der Telekom einen der folgenden Nachweise vorlegen kann:
Der Sozialtarif 2 wird auch gewährt, wenn ein Angehöriger in der Haushaltsgemeinschaft den GdB von 90 hat und die Voraussetzungen für das Merkeichen Bl oder Gl erfüllt und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Detaillierte Auskünfte gibt die Telekom oder finden sich unter www.telekom.de > Suchbegriff: "Sozialtarif".
Der Antrag auf einen Sozialtarif der Telekom muss schriftlich unter Vorlage der nötigen Nachweise gestellt werden und wird in der Regel für 3 Jahre bewilligt. Wenn BAföG der Grund für die Ermäßigung ist, muss aber jedes Jahr erneut ein Nachweis eingereicht werden.
Die Ermäßigung wird immer nur für die Zukunft gewährt, nicht rückwirkend.
Neben der Telekom haben früher auch weitere Gesellschaften Rabatte für Menschen mit Schwerbehinderungen angeboten, doch aktuell sind keine solchen Ermäßigungen bekannt (Stand Dezember 2024). Auch spezielle Rabatte für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen werden derzeit (Stand Dezember 2024) nicht beworben.
Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung