Merkzeichen Bl

1. Das Wichtigste in Kürze

Das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis erhalten blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen.

2. Voraussetzungen

Das Merkzeichen Bl wird erteilt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Vollständige Blindheit.
  • Die Gesamtsehschärfe beider Augen beträgt nicht mehr als 1/50.
  • Andere Störungen des Sehvermögens (z.B. Gesichtsfeldeinengungen) liegen vor, die obiger Sehschärfe entsprechen.

3. Vergünstigungen

Das Merkzeichen Bl ist ausschlaggebend für

Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.

Die Merkzeichentabelle gibt einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.

4. Wer hilft weiter?

Versorgungsamt

5. Verwandte Links

Merkzeichen

Merkzeichen TBl

Grad der Behinderung

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Behinderung > Hilfe - Beratung - Adressen

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

 

Rechtsgrundlagen: § 72 Abs. 5 SGB XII, Versorgungsmedizin-Verordnung Teil A Nr. 6

Letzte Bearbeitung: 28.06.2024

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