Landespflegegeld gibt es in verschiedenen Bundesländern, aber hinter dem gleichen Namen stehen verschiedene Leistungen. Das Landespflegegeld in Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz bekommen Menschen mit Behinderungen. In Brandenburg heißt die Leistung seit 1.7.2024 Teilhabegeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Landespflegegeld mit dem Pflegegeld der Pflegeversicherung verrechnet. Das Landespflegegeld Bayern bekommen alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen.
(BayLPflGG)
Das Landespflegegeld Bayern wurde in Bayern zur zusätzlichen Unterstützung von Pflegebedürftigen eingeführt.
Landespflegegeld Bayern erhalten
Das umfasst sowohl Pflegebedürftige im Pflegeheim als auch in häuslicher Pflege.
Das Landespflegegeld Bayern beträgt 1.000 € pro Jahr.
Der Antrag muss spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege eingereicht werden. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dem Antrag muss eine Kopie des Bescheids über die Feststellung des Pflegegrads sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigelegt werden. Nähere Informationen zur Antragstellung sowie Zugang zum Online-Antrag und den Formularen unter www.lfp.bayern.de > Aufgaben > Landespflegegeld.
Dort gibt es auch weitere Informationen zum Landespflegegeld Bayern. Oder via E-Mail an landespflegegeld@lfp.bayern.de.
Wenn Sie einmal das Landespflegegeld Bayern beantragt haben, erhalten Sie sie dies auch in den Folgejahren, ohne erneut ein Antrag zu stellen. Dies gilt aber nur, solange die Voraussetzungen, also mindestens Pflegegrad 2, erfüllt sind. Fallen diese Voraussetzungen weg, muss dies unverzüglich beim Landespflegeamt mitgeteilt werden.
(LPflGG)
Landespflegegeld Berlin erhalten folgende Personen in der angegebenen Höhe:
Informationen zum Antragsverfahren (erforderliche Unterlagen, Kontaktdaten, Antragsformular usw.) im Service-Portal Berlin unter https://service.berlin.de > Suche nach "Landespflegegeldgesetz".
Ab Pflegegrad 2 werden Leistungen der Pflegekasse teilweise auf das Landespflegegeld angerechnet. Erhalten Pflegebedürftige Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege werden folgende Beträge angerechnet:
Den Pflegebedürftigen bleiben jedoch immer 50 % des jeweils gewährten Betrages.
Ein gehörloser Mensch hat Pflegegrad 2. Er erhält Landespflegegeld (Berlin) in Höhe von 176,06 €.
Zusätzlich erhält er von der Pflegekasse Pflegegeld in Höhe von 332 €.
Vom Landespflegegeld werden normalerweise 46 % des Pflegegeldes der Pflegekasse abgezogen, also 46 % von 332 € = 152,72 €.
Dann blieben noch 23,34 € vom Landespflegegeld übrig.
Das Landespflegegeld wird aber immer mindestens zur Hälfte gezahlt (176,06 €:2=88,03 €).
Deshalb erhält die Person Landespflegegeld in Höhe von 88,03 €.
Das Landespflegegeld kann mit Leistungen der Hilfe zur Pflege verrechnet werden.
Wer Landesblindengeld bekommt und länger als 1 Monat in einer stationären Einrichtung lebt, bekommt nur noch im Aufnahmemonat Landespflegegeld. Ab dem 1. des Folgemonats gibt es bei
(LTeilhGG)
Landesteilhabegeld (bis 30.6.2024: Landespflegegeld) Brandenburg erhalten folgende Personen in der angegebenen Höhe:
Informationen zu Voraussetzungen und Antrag unter https://msgiv.brandenburg.de > Themen > Soziales > Soziale Leistungen. Der Antrag ist beim Sozialamt zu stellen, das
für den Wohnort des Menschen mit Behinderung zuständig ist.
Wenn blinde oder taubblinde Menschen zuhause gepflegt werden und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, werden bestimmte Beträge auf das Teilhabegeld angerechnet.
Die Anrechnung erfolgt bei Inanspruchnahme von Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Ersatzpflege, Tages- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege. Der entsprechende Betrag wird auch bei privaten Pflegeversicherungsleistungen oder Beihilfe vom Landesteilhabegeld abgezogen.
Wenn Anspruchsberechtigte des Landesteilhabegelds in einer stationären Einrichtung wohnen und die Aufenthaltskosten ganz oder teilsweise aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, verringert sich das Teilhabegeld um diese Kosten, maximal jedoch um 50 %. Dies gilt nicht für gehörlose Personen.
Wer verurteilt ist und im Gefängnis sitzt oder von einem anderen Kostenträger Entschädigungen für die Behinderung bekommt, hat keinen Anspruch auf Landesteilhabegeld.
(LPflGG)
Landespflegegeld Bremen erhalten blinde Menschen (Näheres unter Blindenhilfe Landesblindengeld) und Menschen mit Schwerstbehinderung. Als schwerstbehindert gelten:
Das Landespflegegeld Bremen beträgt
Menschen, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln getragen werden, erhalten die Hälfte dieser Beträge.
Weitere Informationen, das Antragsformular und die zuständigen Stellen stehen unter www.service.bremen.de > Dienstleistungen > Suche nach "Landespflegegeld" > Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen.
Neben dem Landespflegegeld Bremen kann auch Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe beantragt werden. Das Landespflegegeld wird dann ganz oder teilweise angerechnet, d.h.: Die Sozialhilfe verringert sich. Pflegeleistungen werden voll auf das Landespflegegeld Bremen angerechnet.
(LPflGG)
Erwachsene mit Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 erhalten in Rheinland-Pfalz monatlich 384 € Landespflegegeld.
Kinder ab dem 1. bis zum 18. Geburtstag erhalten 192 €.
Das Landespflegegeld Rheinland-Pfalz gibt es nicht für
Bei häuslicher Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) werden Leistungen in Höhe des Pflegegelds angerechnet. In der Regel wird dann nur bei Pflegegrad 2 Landespflegegeld in Höhe von 52 € gezahlt (384 € Landes-PG - 332 € PG), weil bei höherem Pflegegrad das Pflegegeld der Pflegeversicherung höher ist als das Landespflegegeld.
Bei Menschen mit Behinderungen, die Landesblindengeld bekommen, wird dieses zu 40 % angerechnet, d.h.: Erwachsene bekommen 410 € Landesblindengeld plus 220 € Landespflegegeld, Kinder ab dem 1. Geburtstag die Hälfte.
Besuchen Menschen mit Behinderung zeitweise eine Einrichtung ("teilstationäre Betreuung"), Kita oder Schule, wird das Landespflegegeld je nach Dauer des Aufenthalts um bis zu 25 % gekürzt.
Detaillierte Informationen, Ansprechstellen und Antrag unter www.bus.rlp.de: Im Suchfeld Wo? den Wohnort eingegeben und im Suchfeld Was? "Landespflegegeld".
Landespflegegeld ist nicht steuerpflichtig. Bei Menschen, die Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II, Hartz IV) oder Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) beziehen, wird es nicht auf das Einkommen oder Vermögen angerechnet. Näheres zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen unter Sozialhilfe > Einkommen, Sozialhilfe > Vermögen und Bürgergeld > Einkommen und Vermögen.
Das Landespflegegeld ist eine andere Leistung als das Pflegegeld der Pflegekasse. Suchen Betroffene nach Informationen zum Landespflegegeld, erhalten sie oft Hinweise zum Landesblindengeld, Landespflegegeld für Blinde oder Blindenhilfe. Gesetzlich sind die Leistungen der Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Landespflegegeld im Landespflegegeldgesetz (LPflGG) oder im Landesblindengeldgesetz (LBIGG) geregelt. Das Landespflegegeld kann zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden, wird jedoch mit diesen Leistungen verrechnet und ggf. gekürzt. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.
Häusliche Pflege Pflegeversicherung