Menschen mit Epilepsie können vom Versorgungsamt ihren Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen und einen Schwerbehindertenausweis sowie sog. Merkzeichen beantragen. Die Höhe des GdB richtet sich nach Schwere, Häufigkeit, Art und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Menschen mit Behinderungen können bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) und die sog. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis nach der sog. Versorgungsmedizinverordnung. Diese enthält als Anhang die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze mit Anhaltspunkten zur Höhe des GdB bei verschiedenen Krankheiten. Die Anhaltspunkte sind nur ein Orientierungsrahmen; die Berechnung ist vom individuellen Einzelfall abhängig.
Die Versorgungsmedizinverordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen gilt auch für den sog. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bei der sozialen Entschädigung, z.B. für Gewaltopfer. Im Unterschied zum GdB geht es beim GdS nur um die Folgen eines bestimmten Ereignisses, z.B. einer Gewalttat. Näheres unter Grad der Behinderung.
Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage 2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze) finden Sie in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710".
Der GdB bzw. GdS bei epileptischen Anfällen hängt hauptsächlich von der Schwere, Art und Häufigkeit der Anfälle ab. Weil Anfälle am Tag meistens mehr Probleme machen als Anfälle im Schlaf, kommt es zusätzlich auf die Tageszeit der Anfälle an. Kommen Anfälle nur im Schlaf vor, ist der GdB meist niedriger als von der Anfallshäufigkeit her zu erwarten wäre.
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze unterscheiden zwischen folgenden Anfallsarten:
Näheres zu Anfallsarten unter Epilepsie > Ursachen - Diagnose - Formen.
Epileptische Anfälle |
GdB/GdS |
Sehr selten: generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten |
40 |
Selten: generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen |
50–60 |
Mittlere Häufigkeit: generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen |
60–80 |
Häufig: generalisierte (große) oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich |
90–100 |
Nach 3 Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver ( = antiepileptischer) Behandlung |
30 |
Nach 3 Jahren Anfallsfreiheit ohne Medikamente ist ein GdB wegen der Epilepsie nur noch bei nachgewiesenen Hirnschäden möglich.
Der GdB berücksichtigt alle sog. Funktionseinschränkungen eines Menschen gemeinsam: Hat z.B. ein Mensch mit Epilepsie auch Depressionen kann sein GdB höher ausfallen als nur mit Epilepsie, wenn die Depressionen seine Behinderung insgesamt verstärken.
Wer wegen Epilepsie mit Anfällen einen GdB von mindestens 70 hat, bekommt im Schwerbehindertenausweis oft das Merkzeichen G für eine Gehbehinderung und das Merkzeichen B für eine notwendige Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln, die dann kostenlos mitfahren darf.
Bei mittelhäufigen Anfällen sind nämlich Unfälle beim zu Fuß gehen im Straßenverkehr und ohne Begleitperson auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wahrscheinlich. Dieses Risiko kann die Mobilität genauso stark einschränken wie z.B. eine Lähmung oder Amputation.
Beispiele für Ausnahmen:
Wer wegen Epilepsie einen GdB von 100 hat, bekommt oft das Merkzeichen H für hilflos. Minderjährige bekommen es oft schon bei einem niedrigeren GdB. Näheres unter Merkzeichen H.
Menschen mit Epilepsie können verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche bei Behinderung bekommen.
Beispiele:
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche: Tabelle Nachteilsausgleiche GdB. Hier sind die merkzeichenabhängigen Nachteilsausgleiche zusammengefasst: Tabelle Nachteilsausgleiche Merkzeichen.
Hier gibt es eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die bei Epilepsie infrage kommen können: Epilepsie > Finanzielle Hilfen.
Epilepsie > Therapie - OPs - Reha
Epilepsie > Ursachen - Diagnose - Formen
Grad der Behinderung bei Hirnschäden
Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter