Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die bei Epilepsie infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Epilepsie |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Epilepsie nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld | Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Kinderpflege-Krankengeld |
Leidet Ihr Kind an Epilepsie und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Epilepsie kann als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze halbiert. |
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Die Auswirkungen der Epilepsie können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Eine berufliche Reha kann dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz den Bedürfnissen entsprechend umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Bei einem schweren Krankheitsverlauf kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, um Ihnen bei einer Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. |
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Mithilfe des persönlichen Budgets können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen. Sie erhalten also anstelle einer Dienst- und Sachleistung einen Geldbetrag. |
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Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Epilepsie dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Epilepsie im Zusammenhang mit Autofahren, Beruf oder Kindern, finden Sie unter Epilepsie.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Epilepsie.