Epilepsie > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die bei Epilepsie infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Epilepsie

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Epilepsie nicht arbeiten können.

Krankengeld

Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Kinderpflege-Krankengeld

Leidet Ihr Kind an Epilepsie und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Epilepsie kann als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze halbiert.

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen der Epilepsie können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Eine berufliche Reha kann dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz den Bedürfnissen entsprechend umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Epilepsie > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Bei einem schweren Krankheitsverlauf kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, um Ihnen bei einer Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Persönliches Budget

Mithilfe des persönlichen Budgets können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen. Sie erhalten also anstelle einer Dienst- und Sachleistung einen Geldbetrag.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Epilepsie dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Epilepsie nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

 

Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Epilepsie im Zusammenhang mit Autofahren, Beruf oder Kindern, finden Sie unter Epilepsie.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Epilepsie.

Letzte Bearbeitung: 26.09.2024

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