Ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) ist eine schwere Schädelverletzung mit Betroffenheit des Gehirns. Die Folge können Lähmungen oder Störungen der Sinnesorgane sein. Es gibt Hilfsmittel, die SHT-Patienten bei der Rehabilitation verlorener Fähigkeiten helfen, z.B. spezielle PC-Lernprogramme.
Ein SHT ist rein nach Definition jede schwere Schädelverletzung durch äußere Gewalteinwirkung, die nicht nur den Knochen betrifft, sondern auch das Gehirn. Im Folgenden werden aber nur SHT behandelt, die eine schwere Schädigung der Gehirnsubstanz und der Blutgefäße nach sich ziehen. Die Folge sind lang anhaltende Störungen der Gehirnfunktion, die je nach betroffener Region sehr unterschiedlich sein können. Die häufigsten Dauerschäden nach einem schweren SHT sind Lähmungen, Ausfälle von Sinnesorganen, epileptische Anfälle und Veränderungen der Persönlichkeit.
Ein schweres SHT geht mit lang andauernder Bewusstlosigkeit einher. Einige Patienten verharren in einem Zustand, vorübergehend oder wenige Patienten auch auf Dauer, der als Wachkoma (fachsprachlich: apallisches (Durchgangs-)Syndrom) bezeichnet wird. Der Patient hat die Augen geöffnet, ist jedoch nicht in der Lage, mit seiner Umwelt in Kontakt zu treten. Auch Blickkontakt ist nicht möglich.
Bei anderen Patienten steht das hirnorganische Psychosyndrom im Vordergrund. Der Patient kann sind dann nur unzureichend orientieren, hat oftmals keine Krankheitseinsicht, ist verwirrt und es kann zu Halluzinationen kommen.
Ein schweres SHT ist eine sehr ernste Erkrankung. Überlebende Patienten behalten oft schwere Behinderungen. Viele von ihnen können jedoch mit intensiver Rehabilitation in einem für sie guten oder befriedigenden Zustand leben und sogar in ihr Berufsleben zurückkehren.
Spezielle Hilfsmittel unterstützen Patienten nach einem SHT im Alltag und beim Wiedererwerb verschiedener Fähigkeiten. Je nach Schweregrad der Folgeschäden steht eine Fülle von Hilfsmitteln zur Verfügung. Apotheken, Sanitätshäuser oder z.B. orthopädische Schuhmacher verfügen in der Regel über einen (Auszug aus dem) Hilfsmittelkatalog. In der Regel unterstützen Reha-Einrichtungen, Physio- und Ergotherapeuten bei der Auswahl passender Hilfsmittel oder geben entsprechende Empfehlungen.
Mit speziellen Computerprogrammen können hirngeschädigte Patienten selbstständig verschiedene Bereiche trainieren, z.B. Gedächtnis, Sprache, Rechtschreibung, Rechnen, Sehen, Klangunterschiede. Die Programme können dem Leistungsniveau des Betroffenen angepasst oder individuell erstellt werden.
Bei bereits mobileren Patienten geben Gehhilfen höhere Sicherheit beim Gehen, Näheres unter Orthopädische und andere Hilfsmittel.
Rollstühle kommen bei schwerwiegenderen motorischen Einschränkungen zumindest vorübergehend zum Einsatz. Sie müssen individuell für den Patienten eingestellt werden. Details siehe Rollstühle.
Kann ein volljähriger Patient nach einem SHT seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht wahrnehmen, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag (von Angehörigen oder anderen Personen) einen Betreuer (Betreuung). Je nach Ausmaß der Hilfebedürftigkeit bekommt der Betreuer verschiedene Aufgabenkreise zugewiesen.
Ist eine Betreuung erforderlich, ist zu überprüfen, ob eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht vorliegt. In der Betreuungsverfügung hat der Patient festgelegt, wen er als Betreuer haben möchte (oder wen nicht). In der Vorsorgevollmacht hat er bestimmt, wen er als Bevollmächtigten für bestimmte Bereiche haben möchte.
Ist der Patient zu eigenen Entscheidungen fähig, jedoch körperlich nicht in der Lage, seine Angelegenheiten zu regeln, reicht eine Vollmacht für eine Person seines Vertrauens aus. Dann ist keine Betreuung erforderlich.
Unterstützungsangebote und Selbsthilfegruppen bietet der Verein Leben mit Schädelhirntrauma unter www.leben-mit-sht.de > Angebote.
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