Falls ein Patient aufgrund seines Zustandes nach einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen folgende Rentenarten für ihn in Frage:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Verletztenrente Unfallrente (Unfallversicherung)
Falls ein Patient stirbt, gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rentenmöglichkeiten für Hinterbliebene:
Witwen/Witwerrente Rentenversicherung
Witwen/Witwerrente Unfallversicherung
Erziehungsrente für Geschiedene
Geschiedenenrente Unfallversicherung
Elternrente Unfallversicherung
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