Nach einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) können je nach Art der körperlichen Beeinträchtigungen des Patienten Änderungen der Wohnung nötig sein. Dafür gibt es Beratungsstellen für barrierefreies Wohnen in vielen Städten und in Rehabilitationszentren. Zudem gibt es eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit Angehörigen nach SHT.
Wenn Patienten nach einem Schädel-Hirn-Trauma und der Rehabilitation wieder nach Hause kommen, muss oft die Wohnsituation geklärt, zum Teil auch verändert werden. Hier können ähnliche Empfehlungen gegeben werden wie für Patienten nach Schlaganfall. Ausführliche Details unter Schlaganfall > Wohnen.
Rehabilitationszentren oder Therapeuten beraten darüber, welche Hilfsmittel und Umbauten im Einzelfall geeignet und sinnvoll sind.
Auch viele Städte und Gemeinden haben Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und barrierefreies Wohnen. Meist sind diese Stellen der Behinderten- oder Seniorenberatung angeschlossen. In manchen Fällen kommen die Berater auch in die Wohnung des Pflegebedürftigen, um gemeinsam zu sehen, welche Veränderung sinnvoll und durchführbar ist.
Wohnberatungsstellen für Betroffene und Angehörige finden Sie unter Wohnberatung.
Menschen nach Schädel-Hirn-Trauma sollten sich von ihrer Familie unterstützen lassen und auch Hilfe annehmen. Wenn Betroffene und/oder Angehörige die Krankheit nicht allein bewältigen können, stehen verschiedene psychosoziale Hilfen zur Verfügung.
Familien, die einen Patienten im Wachkoma pflegen, können sich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben oder bei den Wohlfahrtsverbänden wegen eines Freiwilligen zur "Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)" erkundigen. Voraussetzung dafür ist das Merkzeichen H (hilflos) im Schwerbehindertenausweis. Vor dem 1.7.2011 wurden solche Stellen mit Zivildienstleistenden besetzt, Wehr- und Zivildienst wurden aber abgeschafft.
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 0969 Köln
Telefon 0221 3673-0, Fax 0221 3673-4661
https://bundesfreiwilligendienst.de
E-Mail service@bafza.bund.de
Die Finanzierung des ISB ist individuell unterschiedlich je nach Beschäftigungsbereich und zeitlicher Dauer des Einsatzes. Welche Kosten auf den Betroffenen bzw. dessen Angehörigen zukommen, muss im Einzelfall mit der jeweiligen Zivildienststelle ausgehandelt werden. Eventuell werden die Kosten ganz oder teilweise erstattet durch die Krankenkasse bei einem Einsatz als Haushaltshilfe, durch die Pflegekasse im Rahmen des Pflegegelds bzw. der Ersatzpflege oder durch das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege.
Unter den folgenden Links finden Sie allgemeine Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung: