Die Sozialgerichte sind für viele Streitigkeiten im Sozialrecht zuständig, z.B. bei Streit mit der Rentenversicherung, mit dem Jobcenter oder mit der Krankenkasse. Aber es gibt auch sozialrechtliche Angelegenheiten, für die andere Gerichte zuständig sind, z.B. die Verwaltungsgerichte für Streit mit dem Jugendamt oder ums BaföG und die Finanzgerichte fürs Kindergeld.
Die Sozialgerichte sind insbesondere zuständig für Streitigkeiten in folgenden Bereichen:
Für manche sozialrechtlichen Angelegenheiten sind andere Gerichte zuständig.
Die Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen:
Näheres zum Verfahrensablauf bei Sozialgerichten unter Widerspruch Klage Berufung.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Rechtsgrundlagen: §§ 51 SGG