1. Das Wichtigste in Kürze
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Jugendämter umgesetzt. Rechtsgrundlage ist das 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
2. Ziele der Kinder- und Jugendhilfe
Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe tritt ein, um
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern.
- Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
- jungen Menschen zu ermöglichen oder zu erleichtern, dass sie ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend selbstbestimmt mit ihrer Umwelt und ihren Mitmenschen zusammenwirken und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren (= Kindeswohlgefährdung) zu schützen.
- positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene vor dem 27.Geburtstag und ihre Familien in einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt zu schaffen und zu erhalten.
3. Aufgaben und Leistungen
Um junge Menschen und ihre Familien zu unterstützen, umfasst die Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:
- Jugendarbeit, z.B. Freizeitgestaltung
- Jugendsozialarbeit, z.B. Streetwork
- Schulsozialarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. z.B. Beratung, Aufklärung, Vorträge
- Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagespflege (z.B. bei einer Tagesmutter)
- ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung
- Hilfen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung
- Hilfe für junge Volljährige
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, z.B. bei Gewalt in der Familie
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, z.B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Wesentliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe finden Sie unter folgenden Links:
Adoption
Ambulante Familienpflege
Aufsuchende Familientherapie
Beratung Jugendamt
Betreuungshelfer
Erziehungsbeistand
Erziehungsberatung
Erziehungshilfe
Heimerziehung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Hilfe für junge Volljährige
Kindertagesstätten
Mutter-Kind-Einrichtung
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Sorgerecht
Soziale Gruppenarbeit
Sozialpädagogische Familienhilfe
Tagesgruppe
Tagespflege von Kindern
Umgangsrecht
Unterhaltsleistungen
Unterhaltsvorschuss
Vollzeitpflege
4. Praxistipps
5. Wer hilft weiter?
Zuständig sind die Jugendämter und Landesjugendämter sowie freie Träger.
6. Verwandte Links
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Eltern in der Krise
Steuervorteile für Eltern
Betreuung kranker Kinder
Familienberatung > Adressen - Hilfen - Infos
Rechtsgrundlagen: SGB VIII