Betreuungshelfer

1. Das Wichtigste in Kürze

Ein Betreuungshelfer ist eine vom Gericht angeordnete Auflage für Jugendliche. Der Betreuungshelfer hilft sowohl bei Entwicklungsproblemen als auch bei der Verselbstständigung des Jugendlichen.

2. Umfang

Der Betreuungshelfer ist eine vom Gericht im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens angeordnete Auflage. Der Jugendliche oder Erwachsene hat sich selbst um den Kontakt zu bemühen. Die Auflage beinhaltet neben der Betreuung durch Fachpersonen in der Regel weitere Maßnahmen, z.B. das Ableisten von Arbeitsstunden in sozialen Einrichtungen.

Die Bestellung eines Betreuungshelfers ist eine, in der Regel kostenlose, Form der Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).

Betreuungshelfer können auch für Jugendliche tätig werden, die keine Straftat begangen haben. Sie werden im Gegensatz zum Erziehungsbeistand eher bei älteren Heranwachsenden eingesetzt.

3. Aufgaben

Zu den Aufgaben des Betreuungshelfers zählen:

  • Hilfe zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen
  • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie

4. Praxistipp

Als zusätzliche Unterstützung für junge Volljährige kommt gegebenenfalls auch eine Nachbetreuung in Frage (Hilfe für junge Volljährige).

5. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.

6. Verwandte Links

Erziehungshilfe

Jugendamt

Hilfe für junge Volljährige

Beratung Jugendamt

 

Gesetzesquelle: § 30 SGB VIII

Letzte Bearbeitung: 25.10.2019

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