Ein Betreuungshelfer ist eine vom Gericht angeordnete Auflage für Jugendliche. Der Betreuungshelfer hilft sowohl bei Entwicklungsproblemen als auch bei der Verselbstständigung des Jugendlichen.
Der Betreuungshelfer ist eine vom Gericht im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens angeordnete Auflage. Der Jugendliche oder Erwachsene hat sich selbst um den Kontakt zu bemühen. Die Auflage beinhaltet neben der Betreuung durch Fachpersonen in der Regel weitere Maßnahmen, z.B. das Ableisten von Arbeitsstunden in sozialen Einrichtungen.
Die Bestellung eines Betreuungshelfers ist eine, in der Regel kostenlose, Form der Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
Betreuungshelfer können auch für Jugendliche tätig werden, die keine Straftat begangen haben. Sie werden im Gegensatz zum Erziehungsbeistand eher bei älteren Heranwachsenden eingesetzt.
Zu den Aufgaben des Betreuungshelfers zählen:
Als zusätzliche Unterstützung für junge Volljährige kommt gegebenenfalls auch eine Nachbetreuung in Frage (Hilfe für junge Volljährige).
Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.
Gesetzesquelle: § 30 SGB VIII