Wenn ein Elternteil allein für ein Kind unter 6 Jahren sorgt und dabei auf Unterstützung angewiesen ist, kann er gemeinsam mit seinem Kind in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung betreut werden. Dies schließt auch ältere Geschwisterkinder mit ein. Schwangere können bereits vor der Geburt des Kindes in eine Einrichtung aufgenommen werden.
Wer im Alltag alleine für sein Kind sorgt und aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung (noch) Unterstützung bei der Pflege und Erziehung seines Kindes benötigt, kann in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung gemeinsam mit diesem betreut werden. Auch die älteren Geschwister können mit aufgenommen werden, wenn Mutter/Vater alleine für diese sorgen.
Haben beide Eltern das Sorgerecht, wird das Einverständnis des Partners (bzw. eine gerichtliche Ersetzung) benötigt.
In einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung wird ein Elternteil gemeinsam mit einem Kind unter 6 Jahren und ggf. älteren Geschwisterkindern in einer geeigneten Wohnform betreut, solange er Unterstützung benötigt. In der Regel werden die Eltern und Kinder von Sozialpädagogen, Erziehern und medizinischem Fachpersonal betreut und unterstützt. Sie haben rund um die Uhr Ansprechpartner, an die sie sich bei Bedarf wenden können.
Den Eltern und Kindern werden feste Tagesstrukturen (z.B. Vormittags Betreuung der Kinder und Berufsschule für die Mutter/den Vater) geboten und sie werden in lebenspraktischen Bereichen (z.B. Verpflegung der Kinder, Haushaltsführung) unterstützt. Sozialpädagogische Beratung soll der Mutter/dem Vater helfen, ihre/seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln, Schwierigkeiten zu bewältigen und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten.
Der andere Elternteil oder eine Person, die für das Kind sorgt, kann mit einbezogen werden, wenn der Elternteil in der Mutter/Vater-Kind-Einrichtung damit einverstanden ist. Er kann dann z.B. bei der Kinderbetreuung unterstützen und/oder in die Zukunftsplanung mit einbezogen werden.
Die Kosten übernimmt das Jugendamt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
In einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung geht es vor allem darum, dass
Langfristig geht es darum, dass die Mutter/der Vater eigenständig mit ihrem Kind/ihren Kindern leben kann. Wenn der Elternteil auch langfristig nicht in der Lage ist, das Kind/die Kinder zu versorgen und zu erziehen, wird nach Alternativen gesucht, z.B. Vollzeitpflege.
Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 19 SGB VIII