Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante, und damit kostenlose, Form der Erziehungshilfe. Sie hat vielfältige Arbeitsformen und soll Kindern und Jugendlichen im Umgang mit anderen helfen und deren Entwicklung positiv beeinflussen. Sie wird sowohl in Freizeit-, Bildungs- und therapeutischen Einrichtungen eingesetzt als auch im Jugendstrafrecht.
Die Soziale Gruppenarbeit soll bei Kindern (in der Regel ab dem Schulalter) und Jugendlichen
Die Soziale Gruppenarbeit kann je nach Aufgabe und Altersgruppe sehr unterschiedliche Formen haben, z.B.:
Die Soziale Gruppenarbeit läuft in der Regel im Rahmen von Wochenendveranstaltungen oder regelmäßig in der Woche über mehrere Monate.
Die Soziale Gruppenarbeit wird teils auch in Kooperation von Jugendamt und Schule direkt in den Räumlichkeiten der Schule, teilweise auch während der Betreuungszeiten der Ganztagesschule, angeboten.
Die Soziale Gruppenarbeit kann auch als Hilfe für junge Volljährige (18–27 Jahre) in Frage kommen.
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 29 SGB VIII