Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (abgekürzt ISE-Betreuung) ist eine besonders intensive Form der Hilfe zur Erziehung für Jugendliche, die sich in einer sehr schwierigen Lebenssituation befinden. Sie findet häufig außerhalb der Familie des Jugendlichen statt und soll ihm helfen, sein Leben selbstständig bewältigen zu können und sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Die ISE-Betreuung ist eine Form der Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die sich in der Regel an Jugendliche in extrem belastenden Lebensumständen richtet, bei denen andere Hilfen nicht ausreichen. Hierzu zählen z.B. Jugendliche aus dem Prostituierten-, Drogen-, Nichtsesshaften- und gewaltbereiten (rechtsextremen) Milieu.
Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung in der Regel aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Er wird von einer Fachkraft (z.B. Sozialpädagoge oder Pädagoge) über einen längeren Zeitraum begleitet.
Zu den wesentlichen Aufgaben der ISE-Betreuung gehören:
Die Ziele der ISE-Betreuung sind
des Jugendlichen.
Das Jugendamt trägt die Kosten, sofern die Betreuung außerhalb der eigenen Familie erfolgt.
Die Eltern, Kinder, Jugendlichen und deren Ehegatten/Lebenspartner können je nach Einkommen an diesen Kosten beteiligt werden. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung und kann in der Höhe regional unterschiedlich ausfallen. Weitere Informationen beim Jugendamt.
Das Jugendamt ist zudem für Unterhaltsleistungen zuständig, wenn die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (§ 39 SGB VIII). Zu den Unterhaltsleistungen gehört der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf, so u.a. die Kleidung sowie unter Umständen auch einmalige Zuschüsse und Beihilfen, z.B. für Urlaubs- und Ferienreisen des Jugendlichen.
Taschengeld (Barbetrag) steht dem Jugendlichen bei vollstationären Hilfen persönlich zur Verfügung (§ 39 SGB VIII).
Die Höhe des Taschengelds wird von den Landesbehörden festgesetzt.
Krankenhilfe (§ 40 SGB VIII) wird geleistet, wenn für den Jugendlichen kein Krankenversicherungsschutz besteht (in der Regel über die Familienversicherung abgedeckt) und die ISE-Betreuung in stationärer Form erfolgt. Der Leistungsumfang entspricht der Gesundheitshilfe des Sozialamts.
Die ISE-Betreuung kann auch als Hilfe für junge Volljährige geleistet werden. Als Fortsetzung der ISE-Betreuung kommt ggf. auch eine Nachbetreuung in Frage.
Individuelle Auskünfte erteilen das Jugendamt bzw. das Sozialamt.
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 35 SGB VIII