Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

1. Das Wichtigste in Kürze

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (abgekürzt ISE-Betreuung) ist eine besonders intensive Form der Hilfe zur Erziehung für Jugendliche, die sich in einer sehr schwierigen Lebenssituation befinden. Sie findet häufig außerhalb der Familie des Jugendlichen statt und soll ihm helfen, sein Leben selbstständig bewältigen zu können und sich in die Gesellschaft zu integrieren.

2. Grundsätzliches

Die ISE-Betreuung ist eine Form der Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die sich in der Regel an Jugendliche in extrem belastenden Lebensumständen richtet, bei denen andere Hilfen nicht ausreichen. Hierzu zählen z.B. Jugendliche aus dem Prostituierten-, Drogen-, Nichtsesshaften- und gewaltbereiten (rechtsextremen) Milieu.

Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung in der Regel aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Er wird von einer Fachkraft (z.B. Sozialpädagoge oder Pädagoge) über einen längeren Zeitraum begleitet.

3. Aufgaben

Zu den wesentlichen Aufgaben der ISE-Betreuung gehören:

  • Hilfestellung bei der allgemeinen Bewältigung des Lebensalltags (z.B. Wohnungssuche, Finanzielle Hilfen, Freizeitgestaltung)
  • Rat und Hilfe bei Fragen zu Alkohol- und Drogenkonsum, Sexualität und Partnerschaft
  • Unterstützung bei der Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit

4. Ziele

Die Ziele der ISE-Betreuung sind

  • die soziale Integration und
  • die eigenverantwortliche Lebensführung

des Jugendlichen.

5. Kosten

Das Jugendamt trägt die Kosten, sofern die Betreuung außerhalb der eigenen Familie erfolgt.

Die Eltern, Kinder, Jugendlichen und deren Ehegatten/Lebenspartner können je nach Einkommen an diesen Kosten beteiligt werden. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung und kann in der Höhe regional unterschiedlich ausfallen. Weitere Informationen beim Jugendamt.

6. Weitere Leistungen des Jugendamts bei ISE-Betreuung

6.1. Unterhaltsleistungen

Das Jugendamt ist zudem für Unterhaltsleistungen zuständig, wenn die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (§ 39 SGB VIII). Zu den Unterhaltsleistungen gehört der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf, so u.a. die Kleidung sowie unter Umständen auch einmalige Zuschüsse und Beihilfen, z.B. für Urlaubs- und Ferienreisen des Jugendlichen.

6.2. Taschengeld

Taschengeld (Barbetrag) steht dem Jugendlichen bei vollstationären Hilfen persönlich zur Verfügung (§ 39 SGB VIII).

Die Höhe des Taschengelds wird von den Landesbehörden festgesetzt.

6.3. Krankenhilfe

Krankenhilfe (§ 40 SGB VIII) wird geleistet, wenn für den Jugendlichen kein Krankenversicherungsschutz besteht (in der Regel über die Familienversicherung abgedeckt) und die ISE-Betreuung in stationärer Form erfolgt. Der Leistungsumfang entspricht der Gesundheitshilfe des Sozialamts.

7. Praxistipp

Die ISE-Betreuung kann auch als Hilfe für junge Volljährige geleistet werden. Als Fortsetzung der ISE-Betreuung kommt ggf. auch eine Nachbetreuung in Frage.

8. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilen das Jugendamt bzw. das Sozialamt.

9. Verwandte Links

Erziehungshilfe

Kinder- und Jugendhilfe

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: § 35 SGB VIII

Letzte Bearbeitung: 24.10.2022

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