1. Das Wichtigste in Kürze
Adoption bedeutet: Nach der Adoption gehört das Kind ganz zur neuen Familie, mit allen Rechten und Pflichten eines leiblichen Kindes. Das Verwandtschaftsverhältnis zur Ursprungsfamilie ist vollkommen gelöst.
Erste Anlaufstelle ist das Jugendamt: sowohl für Eltern, die ein Kind adoptieren wollen, als auch für Eltern, die ein Kind zur Adoption freigeben wollen.
2. Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter
Die Adoptionsvermittlung ist Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstellen bei den Jugendämtern und der zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter.
Die Adressen der Zentralen Adoptionsstellen sind beim Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de > Themen > Familie international > Adoption > Anschriften > Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter zu finden.
3. Auslandsadoption
Es gibt auch die Möglichkeit, Kinder aus dem Ausland zu adoptieren. Dazu informiert das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralstelle für Auslandsadoption, 53094 Bonn, Telefon: 0228 99410-5415, E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de, www.bundesjustizamt.de > Themen > Familie international > Adoption > Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.
Detaillierte Informationen zur Rechtslage enthält die Broschüre "Internationale Adoption", Download unter www.bundesjustizamt.de > Themen > Familie international > Adoption > Infomaterial.
4. Adoptionshilfegesetz
Zum 1.4.2021 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption" (sog. Adoptionshilfegesetz) in Kraft getreten. Wichtige Neuerungen sind z.B.
- Umfassende Begleitung
Die Adoption wird in allen Phasen begleitet, sodass auch im Anschluss an eine Adoption die Adoptiv- und Herkunftsfamilien beraten werden, um die Unterstützung zu erhalten, die sie benötigen.
- Pflicht zur Beratung
Wird ein Stiefkind adoptiert, muss zuvor eine Beratung in Anspruch genommen werden. Von dieser Pflicht ausgenommen ist jedoch die Ehefrau oder feste Partnerin der leiblichen Mutter bei Adoption des gemeinsamen Wunschkindes.
- Offener Umgang
Da es für die Entwicklung eines Kindes wichtig ist, zu wissen woher es kommt, wird ein offener Umgang mit der Adoption gefördert. So soll (wenn möglich und gewünscht) ein regelmäßiger Austausch und Kontakt zwischen Herkunfts-, Adoptiveltern und dem Kind stattfinden.
- Verpflichtende Begleitung von Auslandsadoptionen
Um Kinder bei einer Adoption aus dem Ausland besser zu schützen, muss diese von einer anerkannten Vermittlungsstelle begleitet werden. Ein Anerkennungsverfahren für Adoptionsbeschlüsse aus dem Ausland wird verpflichtend eingeführt.
- Klare Aufgaben und bessere Vernetzung
Für mehr Klarheit im Adoptionsvermittlungsverfahren erhalten die Vermittlungsstellen einen konkreten Aufgabenkatalog. Zudem werden sie verpflichtet, sich mit anderen Beratungsstellen (z.B. dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, der Erziehungsberatung und der Schwangerschaftsberatung) zu vernetzen und auszutauschen, um besser auf die Bedürfnisse der Familien eingehen zu können.
Aktuelle und ausführliche Informationen bietet das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in mehreren Broschüren und Flyern unter www.bmfsfj.de > Service > Publikationen > Suchbegriff: "Adoption".
5. Praxistipp
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Adoptiveltern die Zeiten der Kindererziehung als Beitragszeiten für ihre Rente anrechnen lassen (§§ 56, 307d Abs. 5 SGB VI). Eine Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger sollte möglichst zeitnah erfolgen. Näheres zu anrechenbaren Kindererziehungszeiten unter Rente > Kindererziehungszeiten. Informationen zur Mütterrente im Zusammenhang mit Adoption bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Soziales > Rente & Altersvorsorge > Gesetzliche Rentenversicherung > Rentenlexikon > M > Mütterrente, siehe Fragen zur Mütterrente unter "Stimmt es, dass auch Adoptiveltern nun immer von den Verbesserungen profitieren?".
6. Wer hilft weiter?
- Die örtlichen Jugendämter.
- Der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (PFAD) hilft Pflege- und Adoptiveltern in Krisen und Konfliktsituationen und unterstützt sie durch Beratung, Fortbildung, Erfahrungsaustausch, Interessensvertretung und aktuelle fachliche Informationen. Kontakt: Telefon 030 94879423, www.pfad-bv.de.
- Über die Voraussetzungen für die Adoption eines minderjährigen Kindes informiert das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://familienportal.de > Meine Lebenslage > Kinderwunsch & Adoption > Adoption.
- Beratung und Begleitung im Adoptionsprozess erhalten Sie beim Evangelischen Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e.V. (EVAP). Der Verein ist zudem eine anerkannte Vermittlungsstelle. Kontakt: Telefon: 0211 408795-0, E-Mail: evap@evangelische-adoption.de, www.evangelische-adoption.de.
- Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. berät unter www.skf-zentrale.de > Online-Beratung unter Anderem zu Adoption, Pflegekindern und Frühen Hilfen.
7. Verwandte Links
Jugendamt
Erziehungshilfe
Vollzeitpflege
Künstliche Befruchtung
Genetische Beratung
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: §§ 1741 ff. BGB