Die Kosten für eine künstliche Befruchtung bei unerfülltem Kinderwunsch werden unter bestimmten Voraussetzungen zu 50 % von der Krankenkasse übernommen. Die Höhe der Kosten ist je nach Behandlungsmethode unterschiedlich, genauso wie die Erfolgschancen und mögliche Nebenwirkungen und Risiken. Manchen Paaren helfen alternative Methoden, z.B. eine Ernährungsumstellung oder Psychotherapie.
Die Krankenkasse übernimmt die künstliche Befruchtung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Sind Ehepartner bei verschiedenen Krankenkassen, gilt folgende Regelung:
Nach einer Sterilisation übernimmt die Krankenkasse in der Regel nicht die Kosten für eine künstliche Befruchtung. Nur in Ausnahmefällen, z.B., wenn die Sterilisation aus medizinischen Gründen notwendig war, ist eine Kostenübernahme möglich.
Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie freiwillig die künstliche Befruchtung übernimmt, auch wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. So bieten z.B. manche Krankenkassen Zuschüsse auch für die künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren als freiwillige Zusatzleistung an.
Die Krankenkasse bezuschusst folgende Methoden:
Methode | Erklärung | Anzahl möglicher Durchführungen |
Insemination im Spontanzyklus | Einbringung von Spermien in den Gebärmutterhals | bis zu 8 Mal |
Insemination nach hormoneller Stimulation | Vor der Einbringung der Spermien wird das Reifen der Eizellen durch Hormonpräparate angeregt | bis zu 3 Mal |
In-vitro-Fertilisation (IVF) | Befruchtung der Eizelle mit den Samenzellen des Partners im Reagenzglas | bis zu 3 Mal |
Intratubarer Gameten-Transfer (GIFT) | Entnahme der Eizellen bei einer Bauchspiegelung. Die Eizellen werden anschließend mit aufbereiteten Samenzellen des Partners in die Eileiter gespritzt | bis zu 2 Mal |
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) | Wie IVF, jedoch keine spontane Befruchtung, sondern direktes Einbringen eines Spermiums in die Eizelle | bis zu 3 Mal |
Die verschiedenen Methoden können nicht alle nacheinander ausprobiert werden. So dürfen z.B. nur entweder IVF- oder GIFT-Maßnahmen durchgeführt werden. Die behandelnden Ärzte beraten zu den Vor- und Nachteilen und den individuellen Erfolgschancen der verschiedenen Methoden.
Wenn durch eine dieser Behandlungsmaßnahmen eine Schwangerschaft eingetreten ist, bei der es zu einer Fehlgeburt oder Totgeburt kommt, wird dieser Behandlungsversuch nicht angerechnet.
Möchte ein Ehepaar nach der Geburt eines Kindes ein weiteres Kind bekommen, hat es einen erneuten Anspruch auf die Behandlungsmaßnahmen der künstlichen Befruchtung. Die vor der Geburt des ersten Kindes stattgefundenen Behandlungsversuche werden nicht angerechnet.
Die Kosten pro Behandlungsversuch sind abhängig von der eingesetzten Methode, so müssen für eine Insemination etwa 800 €, für eine IVF etwa 3.000 € und für eine ICSI etwa 5.000 € gerechnet werden. Dazu kommen die Kosten für erforderliche Medikamente in Höhe von etwa 700 bis 1.500 €.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 50 % der im Behandlungsplan genehmigten Kosten. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten mit unerfülltem Kinderwunsch höhere Zuschüsse. Das unabhängige Informationsportal Krankenkassen Deutschland der Agentur für Verbraucherkommunikation "Euro-Informationen" bietet unter www.krankenkassen.de > Krankenkassen-Vergleich > Leistungsvergleich eine Suchfunktion, um diese Krankenkassen zu filtern.
Nähere Informationen gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.familienplanung.de > Kinderwunsch > Recht und Finanzen > Wer die Kosten trägt.
In bestimmten Bundesländern können Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften von Bund und Bundesländern einen Zuschuss zur In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) erhalten. Die Paare müssen alle Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllen (bis auf die Ehepflicht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften), den Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die Behandlung in Deutschland durchführen. Die einzelnen Bundesländer können weitere Voraussetzungen bestimmen.
Nähere Informationen unter www.informationsportal-kinderwunsch.de > Finanzielle Förderung > Finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern.
Die Erfolgschancen sind von den individuellen Voraussetzungen (z.B. Alter der Frau) abhängig. Die Statistik unterscheidet sich je nach Methode:
Methode | ungefähre Erfolgschancen |
Insemination nach hormoneller Stimulation | 10–25 % |
In-vitro-Fertilisation (IVF) | 25–30 % |
Intratubarer Gameten-Transfer (GIFT) | 20 % |
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) | 25 % |
Je nach Behandlungsmethode und Medikamenten gibt es verschiedene Langzeitrisiken und Nebenwirkungen von Kinderwunschbehandlungen, z.B.:
Weitere Informationen zu den Risiken einer künstlichen Befruchtung bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.familienplanung.de > Navigation > Kinderwunsch > Behandlung > Chancen und Risiken > Die Schattenseiten einer Kinderwunsch-Behandlung.
Nicht immer sind ausschließlich körperliche Ursachen der Grund für die ungewollte Kinderlosigkeit. Oft findet sich keine eindeutige Erklärung, warum sich der Kinderwunsch nicht erfüllt. So können auch andere Ansätze hilfreich sein, z.B. mehr Bewegung und eine Ernährungsumstellung. Die Kosten für eine Ernährungsberatung werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen. Interessierte können sich bei ihrer Krankenkasse nach Adressen und einer möglichen Kostenübernahme erkundigen.
Auch psychische Belastungen können eine große Rolle bei ungewollter Kinderlosigkeit spielen. Dann kann eine Psychotherapie Betroffenen helfen, Näheres unter Psychotherapie.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung erstellt. Kostenloser Download unter www.g-ba.de > Richtlinien.
Rechtsgrundlagen: §§ 11 Abs. 6, 27 a SGB V