Krankenkassen bezahlen Beratungen und Untersuchungen zur Schwangerschaftsverhütung. Empfängnisverhütende Mittel übernehmen Krankenkassen nur bis zum 22. Geburtstag. Kondome werden nicht bezahlt.
Als Schwangerschaftsverhütung gelten alle Maßnahmen, die eine ungewollte Schwangerschaft verhindern sollen. Es gibt unterschiedliche Methoden mit unterschiedlicher Zuverlässigkeit und Verträglichkeit.
Das Sozialamt übernimmt dieselben Kosten als "Hilfe zur Familienplanung" (§ 49 SGB XII), wenn die Voraussetzungen der Gesundheitshilfe erfüllt sind.
Nicht bezahlt werden von Krankenkasse und Sozialamt Kondome, Schaumtabletten oder Cremes.
Jugendliche, egal welchen Alters, können sich vom Frauenarzt über Verhütungsmethoden beraten lassen. Ob der Arzt einer Minderjährigen z.B. die Pille verschreibt, hängt von ihrer körperlichen und geistigen Reife ab. Der Frauenarzt muss einschätzen, ob das Mädchen die korrekte Einnahme sowie die möglichen Nebenwirkungen verstanden hat. In der Regel entscheiden Frauenärzte für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren individuell, bei Mädchen ab 16 Jahren wird von der notwendigen Reife ausgegangen. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren ist meist das Einverständnis der Eltern notwendig.
Ausführliche Informationen über Verhütungsmethoden erhalten Mädchen und Jungen im Internet unter www.profamilia.de > Für Jugendliche > Verhütung.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet unter www.familienplanung.de > Verhütung > Verhütungsmethoden viele Informationen und Broschüren rund um das Thema Verhütung.
Individuelle Auskünfte erteilen die Krankenkassen und das Sozialamt.