Inklusion von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Epilepsie in Kita, Schule, Ausbildung, Studium, Freizeit und Berufsleben ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Dafür gibt es verschiedene Hilfen wie z.B. Schulbegleitung, Freizeitassistenz und Nachteilsausgleiche.
Inklusion in Kita und Schule bedeutet für Kinder und Jugendliche mit Epilepsie gleichberechtige Teilhabe an Betreuung und Bildung.
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen finanziert bei Bedarf Inklusionsassistenz in der Kita und/oder Schulbegleitung, Näheres unter Assistenzleistungen und Teilhabe an Bildung. Dabei kommt eine Assistenz mit in die Kita oder Schule und kann dort z.B.
Fast immer ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, weil Epilepsie als Körperbehinderung zählt.
Mit Epilepsie kann ein Anspruch auf einen sog. sonderpädagogische Förderung bestehen. Dann ist der Besuch einer Förderschule, z.B. mit Schwerpunkt körperliche bzw. motorische Entwicklung, oder sonderpädagogische Förderung an einer allgemeinen Schule möglich. Näheres unter Behinderung > Schule.
Außerdem sind schulische Nachteilsausgleiche im Unterricht, bei Leistungsnachweisen und bei Prüfungen möglich, z.B.
Näheres unter Behinderung > Schule.
Krankenhausschulen bieten Unterricht während längerer stationärer Aufenthalte wegen der Epilepsie. Ausnahmsweise ist Hausunterricht mit Einzelunterricht bei häufigen Anfällen möglich. Näheres unter Schulpflicht bei kranken Kindern.
Manche Träger der Eingliederungshilfe schicken Ihren Antrag auf Inklusionsassistenz und/oder Schulbegleitung an die Krankenkasse oder bei einem Pflegegrad an die Pflegekasse weiter, wenn es um Medikamente, eine ketogene Diät und/oder Hilfe bei Anfällen geht. Dort wird Ihr Antrag dann aber meist abgelehnt, weil die Aufgaben von medizinischen Laien und nicht nur von Pflegekräften erledigt werden können.
Gegen eine solche Ablehnung können Sie kostenlos Widerspruch bei der Krankenkasse oder Pflegekasse und ggf. kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen, obwohl die Krankenkasse oder Pflegekasse wirklich nicht zuständig ist, sondern der Träger der Eingliederungshilfe. Denn die Krankenkasse oder Pflegekasse muss an Stelle des Trägers der Eingliederungshilfe leisten, wenn sie den Antrag nicht wieder an den Träger der Eingliederungshilfe zurückschickt. Sie wird der sog. leistende Rehabilitationsträger, Näheres unter Rehabilitation > Zuständigkeit.
Anwaltliche Hilfe ist sehr sinnvoll, weil die Regeln kompliziert sind. Wenn Sie sich das nicht leisten können hilft ggf. ein Antrag auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt normalerweise nur
Sport ist auch bei Epilepsie gesund, wichtig für die soziale Stellung in der Klasse und stärkt das Selbstbewusstsein. Nach längerer Anfallsfreiheit ist nach ärztlicher Rücksprache meist jede Sportart möglich.
Ansonsten gilt
Näheres zu Sport bei Epilepsie unter Epilepsie > Urlaub und Sport.
Das Personal von Kitas oder Schulen
Es hat viele Vorteile, wenn das Kita-Personal und die Lehrkräfte aber auch die anderen Kinder und Jugendlichen von der Epilepsie wissen und gut über die Anfälle, einen guten Umgang damit und über die Behandlung aufgeklärt sind.
Beispiele:
Häufige Anfälle können fast nie geheim bleiben. Bei Anfallsfreiheit oder seltenen Anfällen reicht aber oft eine Information nur an die Erwachsenen und z.B. enge Freunde.
Bei langer Anfallsfreiheit die Epilepsie zu verschweigen kann zwar möglicherweise Diskriminierung und Hänseleien verhindern. Aber
Auch ältere Jugendliche und junge Erwachsene benötigen wegen Epilepsie ggf. Hilfe bei ihrer Berufsausbildung oder ihrem Studium. Folgende Links können weiterhelfen:
Bei Epilepsie sind auch Assistenzleistungen für die Freizeit und für Hobbys über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen möglich. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, egal in welchem Alter.
Familienunterstützende Dienste helfen bei individuellen Freizeitaktivitäten und Hobbys oder bieten spezielle Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen. Sie heißen oft auch Familienentlastende Dienste. Die Leistungen finanziert der Träger der Eingliederungshilfe oder bei einem Pflegegrad evtl. die Pflegekasse.
Nicht jede Arbeit ist trotz Epilepsie möglich, weil manchmal eine Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung bestehen kann, aber oft können Menschen mit Epilepsie ganz normal arbeiten. Folgende Links können bei Problemen mit der Berufsfindung, dem Berufseinstieg und beim Arbeitsplatzerhalt weiterhelfen:
Epilepsie > Therapie - OPs - Reha
Epilepsie > Ursachen - Diagnose - Formen
Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen