Eine berufliche Ausbildung bzw. ein Studium von Menschen mit Behinderungen kann auf verschiedenen Wegen gefördert bzw. ermöglicht werden. Vorbereitende Maßnahmen, spezielle Ausbildungen, Eingliederungshilfe während einer Ausbildung oder einem Studium und Nachteilsausgleiche sind Möglichkeiten.
Es gibt verschiedene Unterstützungsangebote, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen:
Weitere Informationen und hilfreiche Links zum Thema Ausbildung mit Behinderung bietet der Aktion Mensch e.V. unter www.familienratgeber.de > Lebensbereiche > Ausbildung und Arbeit.
Menschen dürfen aufgrund von Behinderungen nicht vom Studium an der Hochschule ihrer Wahl ausgeschlossen werden. Deshalb müssen die Hochschulen dafür sorgen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronisch kranke Studierende die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.
Zudem ist ihnen durch Nachteilsausgleiche ein Studium zu ermöglichen, z.B. indem sie längere Abgabefristen erhalten oder ihre Prüfungen mündlich anstatt schriftlich ablegen können. Auch technische Hilfsmittel (z.B. PC mit Sprachausgabe) oder eine persönliche Assistenz können Menschen mit Behinderungen das Studium erleichtern. Diese und weitere Unterstützungsangebote können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Eingliederungshilfe finanziert werden.
Die Broschüre "Studieren mit Behinderung" der Studierendenplattform fernstudieren.de kann unter www.fernstudieren.de/im-studium/studieren-mit-behinderung kostenlos heruntergeladen werden.
Durch die Einführung der "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden auch schulische und hochschulische berufliche Weiterbildungen durch unterstützende Leistungen gefördert (z.B. Masterstudiengänge). Diese Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind Teil der Eingliederungshilfe. Nicht die Weiterbildung selbst oder der Lebensunterhalt wird finanziert, sondern Leistungen, welche die Teilnahme an der Weiterbildung möglich machen (z.B. Hilfsmittel und Assistenz)
Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung ist in diesem Zusammenhang auch für eine Promotion bzw. Habilitation möglich, wenn das für den angestrebten Beruf (z.B. eine Professur) nötig ist.
Unter folgenden 3 Voraussetzungen wird Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung auch für eine Weiterbildung geleistet:
Wenn die Hilfen für Ihre Weiterbildung nicht über die Teilhabe zur Bildung finanziert werden kann, ist dennoch Eingliederungshilfe möglich. Denn insbesondere Assistenzleistungen und Hilfsmittel stehen Menschen mit Behinderungen zur sozialen Teilhabe grundsätzlich immer zu, wenn sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nötig sind. Sie können z.B. eine Freizeitassistenz zur sozialen Teilhabe auch während einer Weiterbildung in Ihrer Freizeit nutzen, z.B. bei einem interessanten Kurs einer Volkshochschule.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen