Behinderung > Ausbildung und Studium

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine berufliche Ausbildung bzw. ein Studium von Menschen mit Behinderungen kann auf verschiedenen Wegen gefördert bzw. ermöglicht werden, z.B. durch vorbereitende Maßnahmen, spezielle Ausbildungen, Nachteilsausgleiche oder Eingliederungshilfe während einer Ausbildung oder einem Studium. Stipendien für ein Auslandsstudium können mit Zusatzfördermitteln für behinderungsbedingte Mehrkosten ergänzt werden.

2. Berufsausbildung mit Behinderung

Es gibt verschiedene Unterstützungsangebote, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen:

  • Um eine geeignete Ausbildung zu finden, können Leistungen zur Eignungsabklärung und Arbeitserprobung gewährt werden.
  • Wenn eine Berufsausbildung noch nicht möglich ist, können berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
  • Wenn eine betriebliche Ausbildung aufgrund der Behinderungen nicht in Frage kommt, kann eine Ausbildung in einem Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerk gemacht werden. In einem Berufsbildungswerk ist eine Erstausbildung möglich, in einem Berufsförderungswerk eine Umschulung.
  • Zudem kann eine Berufsausbildung im Rahmen besonderer Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen gefördert und nötige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen siehe auch Budget für Ausbildung.
  • Auszubildende mit Behinderungen stehen – ebenso wie angestellt Beschäftigte mit Behinderungen – unter einem besonderen Kündigungsschutz, siehe Behinderung > Berufsleben.
  • Bei einer schulischen Ausbildung und während des schulischen Teils einer dualen Ausbildung gibt es ein Recht auf Eingliederungshilfe (Näheres unter Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen) zur Teilhabe an Bildung, z.B. in Form von Hilfsmitteln und Schulassistenz. Näheres unter Schulbegleitung.

2.1. Praxistipp

Weitere Informationen und hilfreiche Links zum Thema Ausbildung mit Behinderung bietet der Aktion Mensch e.V. unter www.familienratgeber.de > Lebensbereiche > Ausbildung und Arbeit.

2.2. Wer hilft weiter?

3. Studieren mit Behinderung

3.1. Barrierefreiheit an Hochschulen

Menschen dürfen aufgrund von Behinderungen nicht vom Studium an der Hochschule ihrer Wahl ausgeschlossen werden. Deshalb müssen die Hochschulen dafür sorgen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.

3.2. Nachteilsausgleiche

Studierende mit Behinderungen können Nachteilsausgleiche für ihr Studium beantragen, z.B. längere Abgabefristen oder mündliche statt schriftliche Prüfungen.

3.3. Technische Hilfen und Studienassistenz

Auch technische Hilfsmittel (z.B. PC mit Sprachausgabe) oder eine persönliche Assistenz können Menschen mit Behinderungen das Studium erleichtern. Diese und weitere Unterstützungsangebote können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Eingliederungshilfe oder die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen für junge Volljährige finanziert werden. Manche Hochschulen verleihen auch Hilfsmittel oder haben Programme für Studienbegleitung durch Kommilitonen.

3.4. Auslandsstudium mit Behinderung

Für ein Auslandsstudium gibt es Zusatzfördermittel für behinderungsbedingte Mehrkosten. Diese können Sie ergänzend zu einem Stipendium über Erasmus+ oder über den Deutschen Akademischen Austauschdienst DAAD beantragen. Der DAAD informiert darüber unter https://eu.daad.de > Infos für Einzelpersonen > Förderung für Studierende und Graduierte > Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen > Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Eingliederungshilfe oder die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen für junge Volljährige für ein Auslandsstudium wird hingegen nur in Ausnahmefällen gezahlt.

Beispiel: Im Rahmen eines deutschen Studiengangs ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.

Wer ein Auslandsstudium mit Behinderung machen möchte, kann trotzdem auch in anderen Fällen einen Antrag versuchen, auch wenn die Aussichten auf eine Unterstützung gering sind. Der Antrag ist kostenfrei.

3.5. Wer hilft weiter?

4. Weiterbildung mit Behinderung

Leistungen zur Teilhabe an Bildung gibt es auch für schulische und hochschulische berufliche Weiterbildung, z.B. für einen Masterstudiengang. Diese Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind Teil der Eingliederungshilfe. Nicht die Weiterbildung selbst oder der Lebensunterhalt wird finanziert, sondern Leistungen, welche die Teilnahme an der Weiterbildung möglich machen (z.B. Hilfsmittel und Assistenz)

Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung ist in diesem Zusammenhang auch für eine Promotion bzw. Habilitation möglich, wenn das für den angestrebten Beruf (z.B. eine Professur) nötig ist.

Unter folgenden 3 Voraussetzungen wird Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung auch für eine Weiterbildung geleistet:

  • Die Weiterbildung schließt an die Ausbildung oder das Studium an, oder wird wegen der Behinderung oder aus sonstigen gewichtigen Gründen erst später begonnen. Es zählen aber nur Gründe, auf die der Mensch mit Behinderung keinen Einfluss hatte.
  • Die Weiterbildung führt in dieselbe fachliche Richtung weiter oder ist ein Masterstudium, das einen Bachelor interdisziplinär ergänzt.
  • Sie ermöglicht das angestrebte Berufsziel.

4.1. Praxistipp

Wenn die Hilfen für Ihre Weiterbildung nicht über die Teilhabe zur Bildung finanziert werden können, ist dennoch Eingliederungshilfe möglich. Denn insbesondere Assistenzleistungen und Hilfsmittel stehen Menschen mit Behinderungen zur sozialen Teilhabe grundsätzlich immer zu, wenn sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nötig sind. Sie können z.B. eine Freizeitassistenz zur sozialen Teilhabe auch während einer Weiterbildung in Ihrer Freizeit nutzen, z.B. bei einem interessanten Kurs einer Volkshochschule.

5. Verwandte Links

Behinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

BAföG

Teilhabe an Bildung

Behinderung > Schule

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen

Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Letzte Bearbeitung: 20.02.2025

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