Bei Down-Syndrom kann je nach Aufwand für die Pflege, Anleitung oder Beaufsichtigung Pflegebedürftigkeit vorliegen, welche einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung begründet. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Leistungen der Pflegeversicherung.
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegeleistungen
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Hilfe zur Pflege
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung mit Hinweisen zum Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad und Besonderheiten bei der Pflegeeinstufung von Kindern
Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit, unter anderem mit den Aspekten Unterstützung, Anleitung und Beaufsichtigung, die bei Menschen mit Down-Syndrom sehr wichtig sein können
Pflegegeld für die Pflege Angehöriger
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung > Pflegeunterstützungsgeld
Ersatzpflege (z.B. im Urlaub)
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Pflegende Angehörige > Sozialversicherung
Pflegekurse für Angehörige
Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Vorübergehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege
Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege
Down-Syndrom > Kindheit und Jugend
Down Syndrom > Alter und Rente
Down-Syndrom > Medizinische Rehabilitation
Down-Syndrom > Mobilität und Sport