Down-Syndrom > Alter und Rente

1. Renten

Folgende Rentenarten können Menschen mit Down-Syndrom in Anspruch nehmen, falls sie die Voraussetzungen erfüllen:

1.1. Praxistipp

Über die Besonderheiten der Rentenversicherung bei Behinderungen informiert die Broschüre "Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen" der Deutschen Rentenversicherung. Kostenloser Download unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Über uns & Presse > Broschüren > Alle Broschüren zum Thema "Rehabilitation".

2. Erwerbsminderungsrente bei Down-Syndrom

Wer in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt ist, gilt als voll erwerbsgemindert. Für die Erwerbsminderungsrente muss er vorher nicht 5 Jahre rentenversicherungspflichtig (= allgemeine Wartezeit) beschäftigt gewesen sein. Vielmehr entsteht das Anrecht auf die Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente errechnet sich auch nicht aus dem recht niedrigen Werkstatt-Einkommen, aus dem die Beschäftigten keine Rentenversicherungsbeiträge leisten. Die Rentenbeiträge leistet vielmehr der Werkstattträger. Die Beitragshöhe errechnet sich auf der Basis von 80 % der Bezugsgröße.

3. Alter

Aufgrund von besserer medizinischer Versorgung und Fördermöglichkeiten haben Menschen mit Down-Syndrom im Vergleich zu früher eine deutlich höhere Lebenserwartung. Als durchschnittliche Lebenserwartung werden 50–60 Jahre angegeben. Mittlerweile gibt es über 70-Jährige mit Down-Syndrom.

Allerdings beginnen die Alterungsprozesse früher und sie schreiten schneller voran als bei gesunden Menschen.

Um den Alterungsprozess zu verlangsamen, ist Folgendes wichtig:

  • Kontinuierliche Teilnahme an kompetenzfördernden und -erhaltenden Bildungs- und Freizeitangeboten über die Kindheit und Jugend hinaus auch im Erwachsenen- und höheren Lebensalter.
  • Ein individuelles Gleichgewicht finden zwischen der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Rückzugs- und Sicherheitsbedürfnissen. Dies ist bei Menschen mit Down-Syndrom eine besonders sensible Aufgabe, da einerseits die Gefahr der Überbetreuung und Überbehütung besteht, ohne die Möglichkeit des selbstbestimmten Rückzugs, z.B. in die eigenen vier Wände. Andererseits besteht die Gefahr der Vereinsamung, wenn über die Familie hinaus nicht ausreichend eigene Sozialkontakte bestehen und die betreuenden Eltern selbst immer älter werden.
  • Wie bei allen Menschen werden im höheren Lebensalter gesundheitsfördernde bzw. -erhaltende Maßnahmen sowie medizinische Behandlungen immer wichtiger. Menschen mit Down-Syndrom sind aber zum Teil nicht in der Lage, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs zu erkennen und ihn einzuleiten. Zudem gibt es zu wenig Ärzte, die die Zeit und entsprechende kommunikative Fortbildungen haben, um Menschen mit Down-Syndrom angemessen zu einem gesundheitsbewussten Verhalten zu motivieren.

3.1. Demenz

Es besteht ein erhöhtes Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Demenz bei Menschen mit Down-Syndrom tritt häufig früher auf und schreitet schneller fort.

3.2. Praxistipp Infoblatt Demenz

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bietet ein Informationsblatt (Nr. 16) "Demenz bei geistiger Behinderung", kostenloser Download unter www.deutsche-alzheimer.de > Unser Service > Informationsblätter (Download).

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Letzte Bearbeitung: 05.08.2024

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