Folgende Rentenarten können Menschen mit Down-Syndrom in Anspruch nehmen, falls sie die Voraussetzungen erfüllen:
Über die Besonderheiten der Rentenversicherung bei Behinderungen informiert die Broschüre "Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen" der Deutschen Rentenversicherung. Kostenloser Download unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Über uns & Presse > Broschüren > Alle Broschüren zum Thema "Rehabilitation".
Wer in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt ist, gilt als voll erwerbsgemindert. Für die Erwerbsminderungsrente muss er vorher nicht 5 Jahre rentenversicherungspflichtig (= allgemeine Wartezeit) beschäftigt gewesen sein. Vielmehr entsteht das Anrecht auf die Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente errechnet sich auch nicht aus dem recht niedrigen Werkstatt-Einkommen, aus dem die Beschäftigten keine Rentenversicherungsbeiträge leisten. Die Rentenbeiträge leistet vielmehr der Werkstattträger. Die Beitragshöhe errechnet sich auf der Basis von 80 % der Bezugsgröße.
Aufgrund von besserer medizinischer Versorgung und Fördermöglichkeiten haben Menschen mit Down-Syndrom im Vergleich zu früher eine deutlich höhere Lebenserwartung. Als durchschnittliche Lebenserwartung werden 50–60 Jahre angegeben. Mittlerweile gibt es über 70-Jährige mit Down-Syndrom.
Allerdings beginnen die Alterungsprozesse früher und sie schreiten schneller voran als bei gesunden Menschen.
Um den Alterungsprozess zu verlangsamen, ist Folgendes wichtig:
Es besteht ein erhöhtes Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Demenz bei Menschen mit Down-Syndrom tritt häufig früher auf und schreitet schneller fort.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bietet ein Informationsblatt (Nr. 16) "Demenz bei geistiger Behinderung", kostenloser Download unter www.deutsche-alzheimer.de > Unser Service > Informationsblätter (Download).
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