Auch wenn Menschen mit Demenz körperlich gesund sind, können sie als pflegebedürftig eingestuft werden und Leistungen aus der Pflegekasse erhalten. Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrads ist bei Demenz nicht immer eindeutig, da die Betroffenen sich je nach Tagesform sehr selbstständig präsentieren.
An Demenz erkrankte Menschen sind oft noch lange Zeit körperlich gesund. Die Leistungen der Pflegeversicherung stehen Demenzkranken, welche die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, aber auch schon dann zu, wenn sie bei den Verrichtungen des täglichen Lebens Anleitung und/oder Beaufsichtigung von Außenstehenden brauchen.
Überblick zu allen Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und nicht selbst bezahlt werden können, kann die Hilfe zur Pflege des Sozialamts infrage kommen.
Voraussetzungen für Leistungen der Pflegekassen sind unter anderem
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Leistungen für die häusliche Pflege in Frage kommen:
Grundsätzlich gelten für Menschen mit Demenz die gleichen Regeln wie für alle Pflegebedürftigen. Die Schwerpunkte und Aufgaben der Pflege können durch die Erkrankung allerdings anders gewichtet sein.
Damit die Pflegebedürftigkeit festgestellt und Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingestuft werden, muss die Fähigkeit, bestimmte Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auszuüben, eingeschränkt oder nicht vorhanden sein. Dies ist auch dann gegeben, wenn ein Mensch die Verrichtung zwar motorisch ausüben kann, wegen der Demenz jedoch deren Notwendigkeit nicht erkennt oder nicht in sinnvoll zielgerichtetes Handeln umsetzen kann.
So kann ein demenzerkrankter Mensch durchaus körperlich in der Lage sein, sich selbst zu waschen, zu kämmen und Nahrung zu sich zu nehmen. Durch die hirnorganischen Veränderungen vergisst er jedoch, dass er diese alltäglichen Verrichtungen erledigen muss oder sträubt sich sogar dagegen.
Dies sollte bei der Begutachtung berücksichtigt werden.
Bei der Begutachtung durch den MD kann es zu Fehldeutungen durch Gutachter kommen, weil
Im kostenlosen Ratgeber Pflege-Check – Vorbereitung auf den Begutachtungstermin können Sie dokumentieren, welche Betreuung, Anleitung und Hilfen der Patient im Laufe des Tages benötigt, damit der MD den Grad der Selbstständigkeit realistisch erfassen kann.
Für pflegende Angehörige gibt es spezielle Kurse für die Pflege und Betreuung von Demenzkranken. Diese werden z.B. von ambulanten Pflegediensten oder Demenzselbsthilfegruppen angeboten. Teilweise gibt es während des Kurses Betreuungsmöglichkeiten für die Demenzkranken. Informationen und Kurse bieten z.B. die Mitglieder der Deutschen Alzheimergesellschaft, Kontakte unter www.deutsche-alzheimer.de > Über uns > Mitgliedsgesellschaften der DAlzG, Kranken- und Pflegekassen, Pflegestützpunkte und Pflegedienste vor Ort.
Weitere Hilfen und Unterstützungen für Angehörige unter Demenz > Entlastung Angehöriger.
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