Demenz > Pflege stationär

1. Das Wichtigste in Kürze

Die stationäre Pflege bei Menschen mit Demenz wird meist erst veranlasst, wenn die Angehörigen die häusliche Pflege und Betreuung nicht oder nicht mehr leisten können. Es gibt verschiedene Wohnformen für Menschen mit Demenz, z.B. Wohngemeinschaften oder Stationen mit beschützend-geschlossenen Wohnkonzepten. Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten.

2. Ausgangssituation der Pflege bei Demenz

Nicht immer ist es Angehörigen möglich, Pflegebedürftige mit Demenz in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Die Pflege ist je nach Ausmaß der Demenzerkrankung sowohl psychisch als auch physisch sehr anstrengend. Sie führt oft zu sozialer Isolation der pflegenden Angehörigen, weil sie die pflegebedürftige Person nicht alleine lassen können und deshalb die Wohnung nur verlassen, wenn die Beaufsichtigung durch Dritte sichergestellt ist.

Ist die Belastung der Pflegepersonen (oft Ehepartner bzw. Kinder) zu groß und kann sie auch durch die Inanspruchnahme von Entlastungsmöglichkeiten nicht ausreichend reduziert werden, ist ein Umzug in eine stationäre Einrichtung, z.B. ein Pflegeheim, notwendig.

Näheres zu Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige unter Demenz > Entlastung Angehöriger und Pflegende Angehörige > Entlastung.

Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist für viele Angehörige von Menschen mit Demenz ein schwerer Schritt, da neben dem schlechten Gewissen, erkrankte Angehörige "abzuschieben", viele Ängste und Fragen im Raum stehen:

  • Werden Angehörige ausreichend gepflegt? Kann sich das Personal individuell um die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person kümmern?
  • Ist trotz der Demenz noch eine Eingewöhnung im Heim möglich? Wie reagiert die Person mit Demenz auf den Umzug?
  • Wie viel kostet die Unterbringung im Heim? Reicht die Rente dafür aus? Müssen Angehörige zuzahlen? Was bleibt für deren Lebensunterhalt übrig?

3. Kosten der Pflege im Pflegeheim

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad in der Regel bis zu 2.005 € im Monat für die Pflege im Pflegeheim (sog. vollstationäre Pflege). Dies deckt in der Regel nur einen großen Anteil der Kosten für die Pflege und Betreuung, nicht jedoch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sog. Hotelkosten), die Investitionskosten und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten. Die Hotelkosten, die Investitionskosten und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil trägt die pflegebedürftige Person selbst (§ 87 SGB XI).

Näheres zum Eigenanteil im Pflegeheim unter Vollstationäre Pflege.

Können Pflegebedürftige den Eigenanteil nicht selbst zahlen, kommen Angehörige und/oder das Sozialamt für die Kostenübernahme in Frage. Meist geht es dabei um die Unterhaltspflicht, Näheres unter Unterhalt > Überblick.

  • Kinder werden seit 1.1.2020 nur dann vom Sozialamt für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Jahresbruttogehalt 100.000 € übersteigt. Näheres unter Unterhaltspflicht > Sozialhilfe und Bürgergeld.
  • Ehepartner von Menschen mit Demenz im Heim leisten in der Regel einen Unterhalt, dürfen aber so viel behalten, dass sie weiterhin ihre Wohnung und ihren Lebensstandard halten können. Hier gibt es keine festen Summen, sondern das Sozialamt entscheidet im Einzelfall.
  • Unter Umständen rechnet das Sozialamt auch Einkommen und Vermögen von Menschen an, die nicht unterhaltspflichtig sind, z.B. vom Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Näheres unter Hilfe zur Pflege.

4. Wahl der Pflegeeinrichtung

Die Angehörigen sollten sich viel Zeit für die Wahl der geeigneten Einrichtung nehmen und die in Frage kommenden Einrichtungen besichtigen. Im Idealfall ist es möglich, einige Stunden auf der in Frage kommenden Station zu bleiben, um die Atmosphäre, den Umgang mit demenzkranken Menschen und andere Faktoren mitzuerleben. Es empfiehlt sich, schon frühzeitig verschiedene Pflegeheime anzuschauen, da die Wartelisten oft lang sind.

5. Formen stationärer Einrichtungen

Durch die Zunahme von Menschen mit Demenzerkrankungen im Pflegeheim wächst auch das entsprechende Angebot. Neben den klassischen Pflegeheimen gibt es immer mehr alternative Wohnformen, z.B. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.

Näheres zu Wohnformen für Menschen mit Demenz unter Demenz > Wohnen.

Immer mehr Pflegeheime bieten im Rahmen ihrer Einrichtung spezielle Modelle wie Hausgemeinschaften, gerontopsychiatrische Wohngruppen oder beschützende Stationen. Dort wird mit einem besonderen Betreuungs- und Therapiekonzept auf die Menschen mit Demenz eingegangen: Die Räume sind hell und übersichtlich gestaltet und das Personal ist im Umgang mit Betroffenen speziell geschult, z.B. bei aggressivem Verhalten oder Verwirrtheit.

Wenn ein Mensch mit Demenz gegen seinen Willen in einer beschützenden oder geschlossenen Station untergebracht wird, handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (FEM).

Eine geschlossene Unterbringung muss in der Regel beim Betreuungsgericht beantragt und genehmigt werden. Liegt keine Genehmigung vor, ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Die Genehmigung muss unverzüglich nachgeholt werden (§ 1831 BGB).

Ausnahme: Über die Anwendung von FEM ohne Antrag darf

  • ein Betreuer nur entscheiden, wenn dies nach Anordnung des Betreuungsgerichts ausdrücklich zu seinem Aufgabenbereich gehört (§ 1815 BGB).
  • ein Bevollmächtigter nur entscheiden, wenn dies in einer schriftlichen Vorsorgevollmacht ausdrücklich festgelegt ist (§ 1820 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Mehr zu Fixierung und sedierenden Medikamenten unter Demenz > Freiheitsentziehende Maßnahmen.

6. Sozialrechtliche Informationen: Teilstationäre und stationäre Pflege

Nachfolgend Links auf allgemeine sozialrechtliche Informationen zur stationären und teilstationären Pflege:

Umfangreiche Informationen bietet der Ratgeber Pflege, die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Blick bietet die Tabelle Pflegeleistungen.

7. Praxistipps

8. Wer hilft weiter?

Über Angebote für Menschen mit Demenz informieren örtliche Seniorenberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen, wie z.B. die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de, oder andere Anlaufstellen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige. Wertvolle Hinweise über Angebote vor Ort erhalten Angehörige außerdem in Gesprächskreisen oder Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige.

9. Verwandte Links

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Letzte Bearbeitung: 11.03.2024

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