Menschen mit Rückenschmerzen bekommen unter bestimmten Voraussetzungen eine medizinische oder berufliche Reha, um wieder in den normalen Alltag und das Berufsleben zurückzufinden. Wenn die Reha nicht hilft, wieder voll arbeitsfähig zu werden, können Rückenschmerz-Betroffene eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung beantragen.
Über Reha soll schon nach 4–8 Wochen nachgedacht werden, um zu vermeiden, dass die Rückenschmerzen chronisch werden. Wer wegen Rückenschmerzen im Krankenhaus war, kann die Reha als Anschlussrehabilitation bekommen (ambulant oder stationär).
Bei medizinischer Reha bei Rückenschmerzen sind verschiedene Schwerpunkte möglich:
Bei der Prüfung, ob eine medizinische Reha nötig ist, werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Eine Reha hilft mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn:
Eine medizinische Reha kann bewilligt werden, wenn:
Die folgenden Links führen zu den sozialrechtlichen Bestimmungen rund um medizinische Reha, die bei Rückenschmerzen infrage kommen:
Manchmal reichen schon technische Hilfsmittel (z.B. ein Stehpult) aus, um den Arbeitsplatz zu erhalten. In anderen Fällen hilft eine Versetzung innerhalb des Betriebs. In manchen Fällen ist hingegen eine Fortbildung oder Umschulung nötig, z.B. wenn die bisherige Arbeit wegen der Rückenprobleme körperlich nicht mehr bewältigt werden kann.
Zu den sozialrechtlichen Bestimmungen rund um berufliche Reha wegen Rückenschmerzen gibt es Informationen unter den folgenden Links:
Eine Erwerbsminderungsrente allein wegen Rückenschmerzen wird immer seltener. Die meisten Menschen mit Rückenschmerzen bekommen sie heute nur noch, wenn andere Krankheiten bzw. Behinderungen hinzukommen, z.B. psychische Störungen.
Erwerbsminderungsrente ist keine Berufsunfähigkeitsrente, d.h. die Rente gibt es nicht schon, wenn der bisherige Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann. Voraussetzung ist vielmehr, dass der betroffene Mensch nur noch unter 6 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann.
Die meisten Menschen mit Rückenschmerzen können noch körperlich leichte Tätigkeiten für mindestens 6 Stunden pro Tag ausüben, bei denen ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen sowie Bewegung zwischendurch möglich ist. Eine Erwerbsminderungsrente bekommen diese Menschen i. d. R. auch dann nicht, wenn sie eine solche Tätigkeit nicht finden, sondern nur theoretisch ausüben könnten. (§ 43 Abs. 3 SGB VI)
Näheres unter Erwerbsminderungsrente. Zu anderen Leistungen bei Erwerbsminderung Näheres unter Erwerbsminderung.
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) über 50 (Schwerbehinderte) können Altersrente früher beantragen als Menschen ohne Behinderungen. Näheres unter Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Wird eine Reha oder Rente wegen Rückenschmerzen abgelehnt, lohnt es sich oft, wenn Sie dagegen Widerspruch einlegen und bei Ablehnung des Widerspruchs eine Klage einreichen. Widerspruch und Klage selbst sind für Sie kostenlos. Wenn Sie anwaltliche Hilfe brauchen, müssen Sie die Kosten aber selbst bezahlen und bekommen sie nur erstattet, wenn Sie das Verfahren gewinnen.
Sollten Sie sich die Anwaltskosten nicht leisten können, helfen ggf. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe weiter.
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