Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Rückenschmerzen infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit Rückenschmerzen |
Prävention |
Wenn Sie einen Präventionskurs vollständig besuchen, erstattet Ihnen die Krankenkasse im Nachhinein die Kosten. Die Rentenversicherung bietet Leistungen zur Prävention, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Rückenschmerzen nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Rückenschmerzen länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Leidet Ihr Kind an Rückenschmerzen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Sind die Rückenschmerzen Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, bekommen Sie unter gewissen Voraussetzungen Verletztengeld von der Unfallversicherung. |
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Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. | |
Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu vielen Medikamenten, Hilfsmitteln, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Wenn Ihre Rückenschmerzen als chronische Schmerzen anerkannt sind, kann das Ihre Belastungsgrenze halbieren. |
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Rückenschmerzen können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha Ihnen helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Leistungen für Menschen mit Behinderung |
Unter gewissen Voraussetzungen kann Ihnen wegen der Rückenschmerzen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück. Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie Ihre Teilhabeleistungen selbst einkaufen. |
Bleibt Ihre Arbeitsfähigkeit trotz Rehabilitationsversuchen dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Unterstützende Leistung bei dauerhaft eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, wenn Ihre Einkünfte nicht zum notwendigen Lebensunterhalt reichen. |
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Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zur Behandlung von Rückenschmerzen oder zu Rückenschmerzen bei Kindern, finden Sie unter Rückenschmerzen.
Hier finden Sie Informationen zu Chronischen Schmerzen.