Chronische Schmerzen, die z.B. durch einen Bandscheibenvorfall oder infolge psychischer Belastungen entstehen, gehören in Deutschland zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit. Verschiedene Reha-Maßnahmen können die Arbeitsfähigkeit von Schmerzpatienten wiederherstellen oder möglichst langfristig erhalten. Zudem stehen den Betroffenen je nach Voraussetzungen bestimmte finanzielle Leistungen zu. Bei andauernder Erwerbsunfähigkeit kann die Erwerbsminderungsrente beantragt werden, Menschen mit Schwerbehinderung können die Altersrente früher beantragen.
Chronische Schmerzen können je nach Schwere zu einer zeitweisen oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. Auch bei der Einnahme stark wirksamer Opioide kann es zu Beginn bzw. bei Absetzen der Medikamente zu starken Nebenwirkungen und dadurch zu Arbeitsunfähigkeit kommen. Bei Berufen, in denen Menschen, die Schmerzmittel einnehmen, sich selbst oder andere durch mögliche Nebenwirkungen gefährden könnten, muss die Arbeitsfähigkeit unter Opioid-Einnahme geprüft werden.
Frühzeitige Schmerztherapien können dazu beitragen, lange Zeiten von Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Gelingt dies nicht, erhalten Beschäftigte in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit in der Regel eine Entgeltfortzahlung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit fort, können finanzielle Leistungen wie Krankengeld, Verletztengeld oder Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragt werden.
Näheres zu finanziellen Hilfen bei chronischen Schmerzen.
Verschiedene Reha-Maßnahmen können dazu beitragen, Einschränkungen durch die Schmerzerkrankung zu verringern oder zu beseitigen. Nachfolgend Links zu weiteren Informationen rund um Reha-Maßnahmen, die für Schmerzpatienten von Bedeutung sein können:
Chronische Schmerzen können zu vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkungen führen. Wird vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung festgestellt, können die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Näheres unter Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung.
Wenn die Erwerbsfähigkeit durch die chronischen Schmerzen teilweise oder voll eingeschränkt ist, kann die Erwerbsminderungsrente dabei helfen, den Lebensunterhalt zu sichern.
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können Altersrente früher beziehen als Menschen ohne Behinderungen. Näheres unter Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Arbeiten und Schmerzmitteleinnahme
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