Chronische Schmerzen > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei schweren chronischen Schmerzen infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit chronischen Schmerzen

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der chronischen Schmerzen nicht arbeiten können.

Krankengeld

Wenn Sie wegen starker Schmerzen länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Kinderpflege-Krankengeld

Leidet Ihr Kind an chronischen Schmerzen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Verletztengeld

Unfallversicherung

Sind die chronischen Schmerzen Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, bekommen Sie unter gewissen Voraussetzungen Verletztengeld von der Unfallversicherung.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu vielen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Wenn Ihre Schmerzen als chronische Krankheit anerkannt sind, halbiert das Ihre Belastungsgrenze.

Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Chronische Schmerzen können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha Ihnen helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderung

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Unter gewissen Voraussetzungen kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund der chronischen Schmerzen dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der chronischen Schmerzen nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu chronischen Schmerzen im Zusammenhang mit Reisen, starken Medikamenten (Opioiden) und Psyche, finden Sie unter Chronische Schmerzen.

Spezielle Informationen zu Rückenschmerzen.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Schmerz.

Letzte Bearbeitung: 26.09.2024

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