Brustkrebs > Arbeit

1. Das Wichtigste in Kürze

Nach der Diagnose Brustkrebs ist eine Krankschreibung üblich. Oft ist es möglich, nach der Behandlung wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Bei Bedarf kann dabei Unterstützung beantragt werden. Sollte die bisherige Tätigkeit nicht mehr möglich sein, kann eine Umschulung helfen: Hier gibt es verschiedene Hilfen, z.B. von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung.

2. Wie wirkt sich Brustkrebs auf die Arbeitsfähigkeit aus?

Die Diagnose Brustkrebs und die anschließende Behandlung führen oft zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Die Art der Arbeit hat ebenfalls Einfluss darauf, wann die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist. Bürotätigkeiten können oft früher wieder aufgenommen werden als körperlich anspruchsvolle Arbeit. Nachfolgend Informationen, die Ihnen helfen können, sich in dieser schwierigen Zeit zurechtzufinden:

  • Arbeitsunfähigkeit: Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann stark variieren und hängt von der Art der Behandlung, dem Stadium der Erkrankung und den individuellen Umständen ab.
  • Entgeltfortzahlung erhalten Arbeitnehmerinnen in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit.
  • Krankengeld: Nach den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.
  • Krankengeld > Keine Zahlung
  • Arbeitslosengeld: Wer krankheitsbedingt nicht mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, erhält normalerweise kein Arbeitslosengeld (ALG). Es gibt aber zwei Ausnahmen, Näheres unter Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit: Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Arbeitslosengeld (ALG) nur gezahlt wird, wenn Versicherte für mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind. Sie soll eine lückenlose Absicherung bieten, besonders während die Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung geprüft wird.

2.1. Praxistipp

Die Deutsche Krebshilfe unterstützt Menschen mit Krebs, die aufgrund ihrer Erkrankung in einer finanziellen Notlage sind, mit einem Härtefonds. Nähere Informationen dazu unter www.krebshilfe.de > Helfen > Rat & Hilfe > Finanzielle Hilfe - unser Härtefonds.

3. Welche Hilfen gibt es am Arbeitsplatz?

Um wieder zum alten Arbeitsplatz zurückkehren zu können, zur Umstellung auf einen anderen Arbeitsplatz oder zur Umschulung auf eine andere Tätigkeit gibt es von verschiedenen Kostenträgern verschiedene Hilfen:

3.1. Wer berät zur beruflichen Reha?

Sozialdienste in (Reha-)Kliniken informieren über die Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung. Am Heimatort beraten die zuständigen Rentenversicherungsträger, die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und das Integrationsamt oder Inklusionsamt.

3.2. Praxistipps

  • Eine Krebserkrankung ist ein Einschnitt im Leben. Sie kann grundlegende Einstellungen zum Sinn des Lebens, zu Zielen und Prioritäten verändern. Was den Arbeitsplatz anbelangt, sollten Patientinnen jedoch keinesfalls vorzeitig kündigen, sondern sich zuerst von den genannten Stellen ausführlich beraten lassen.
  • Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation wie z.B. Haushaltshilfe, Übernahme der Kinderbetreuungskosten oder Übergangsgeld können vom zuständigen Reha-Träger neben den Leistungen der medizinischen und der beruflichen Reha gewährt werden, Näheres unter Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
  • Die kostenfreien Onlinekurse der Deutschen Krebsstiftung zum Wiedereinstieg in den Beruf und zur Rehabilitation nach der Krebsbehandlung bieten praktische Tipps und rechtliche Informationen, um Betroffene bei der Rückkehr ins Arbeitsleben zu unterstützen, Näheres unter www.deutsche-krebsstiftung.de - Online-Kurs.

4. Welche Unterstützung gibt es bei Schwerbehinderung im Berufsleben?

Wenn die Erkrankung so schwer ist, dass eine Behinderung bzw. eine Schwerbehinderung besteht, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Einen Überblick mit konkreten Links finden Sie unter Behinderung > Berufsleben.

5. Wenn Arbeiten nicht mehr möglich ist

Wenn Betroffene aufgrund ihrer Krebserkrankung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können, gibt es verschiedene Rentenarten, die in Frage kommen. Näheres unter Brustkrebs > Rente.

6. Verwandte Links

Ratgeber Brustkrebs

Brustkrebs

Brustkrebs > Früherkennung, Symptome, Diagnose

Brustkrebs > Finanzielle Hilfen

Brustkrebs > Medizinische Rehabilitation

Brustkrebs > Rente

Brustkrebs > Schwerbehinderung

Letzte Bearbeitung: 27.03.2025

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