Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Patientinnen mit Brustkrebs infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Brustkrebs |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Entgeltfortzahlung und Sie erhalten Krankengeld von der Krankenkasse. |
Zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten müssen Sie Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. In der Regel wird Brustkrebs als chronische Krankheit gewertet, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
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Bei Brustkrebs gehört oft eine medizinische Reha zum Behandlungskonzept. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Ist eine Reha erforderlich, kann Übergangsgeld Ihre einkommenslosen Zeiten überbrücken. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Ist Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zu Miete beantragen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Bei einem schweren Krankheitsverlauf kann unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Ist Ihr Brustkrebs bereits weit fortgeschritten, kann es zu Pflegebedürftigkeit kommen. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Brustkrebs im Zusammenhang mit Nachsorge, Familie und Arbeit, finden Sie unter Brustkrebs.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber Brustkrebs.