Brustkrebs wird wegen des Rückfallrisikos in den ersten Jahren nach der Entfernung des Tumors (= Zeit der Heilungsbewährung) als Schwerbehinderung (= Grad der Behinderung (GdB) ab 50) anerkannt. Betroffene bekommen auf Antrag einen Schwerbehindertenauweis. Eine Mastektomie (Entfernung der Brust) erkennt das Versorgungsamt auch nach der Zeit der Heilungsbewährung als Behinderung an, aber nur mit einem GdB unter 50, also unterhalb der Schwelle zur Schwerbehinderung. Bei einem Wiederaufbau der Brust wird oft ein noch niedrigerer GdB festgestellt. Die Anerkennung der Behinderung kann sich ab einem GdB von 20 lohnen.
Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) nach der sog. Versorgungsmedizinverordnung. Diese enthält als Anhang die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze mit Anhaltspunkten zur Höhe des GdB bei verschiedenen Krankheiten. Die Anhaltspunkte sind nur ein Orientierungsrahmen, die Berechnung ist vom individuellen Einzelfall abhängig.
Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage 2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze) finden Sie in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710".
Nach der Behandlung eines bösartigen Brusttumors erkennt das Amt das Rückfallrisiko während der Zeit der Heilungsbewährung als Schwerbehinderung an. Die Heilungsbewährung dauert in der Regel 5 Jahre, bei DCIS oder anderen Carcinoma in situ (oft als Krebsvorstufe oder Krebsfrühstufe bezeichnet) der Brust 2 Jahre. Die Zeit der Heilungsbewährung beginnt, wenn der Tumor durch Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie (Primärtherapie) als beseitigt angesehen werden kann. Eine Behandlung zur Rückfallvermeidung (= adjuvante Therapie) fällt also schon in die Zeit der Heilungsbewährung.
Wie hoch der GdB während der Heilungsbewährung ausfällt, hängt davon ab, in welchem Stadium der Krebserkrankung der Tumor entfernt wurde.
Brustkrebs wird nach der sog. TNM-Klassifikation in verschiedene Stadien eingeteilt:
Heilungsbewährung |
GdB |
... 5 Jahre nach Entfernung des Tumors im Stadium (T1-2) pN0 M0 (kleiner Tumor ohne Metastasen) |
50 |
... 5 Jahre nach Entfernung des Tumors im Stadium (T1-2) pN1 M0 (kleiner Tumor ohne Fernmetastasen aber mit 1-3 benachbarten Lymphknotenmetastasen) |
60 |
... 5 Jahre nach Entfernung de Tumors in höheren Stadien |
mindestens 80 |
... 2 Jahre nach Entfernung eines Carcinoma in situ der Brustdrüse (z.B. DCIS) |
50 |
Wenn schon die Folgen der Behandlung (z.B. einer OP, Chemotherapie, Strahlentherapie oder Anti-Östrogen-Therapie) für sich gesehen zu einer Schwerbehinderung führen, muss das Amt den GdB in der Zeit der Heilungsbewährung entsprechend höher ansetzen.
Eine Mastektomie kann das Amt auch nach der Zeit der Heilungsbewährung als Behinderung anerkennen.
Mastektomie |
GdB |
einseitig |
30 |
beidseitig |
40 |
Segment- oder Quadrantenresektion (= Teilentfernung) der Brust |
0-20 |
Funktionseinschränkungen im Schultergürtel, des Armes oder der Wirbelsäule als Operations- oder Bestrahlungsfolgen (z.B. Lymphödem, Muskeldefekte, Nervenläsionen, Fehlhaltung) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Auch nach einer Aufbauplastik kann das Amt nach der Zeit der Heilungsbewährung noch eine Behinderung anerkennen. Dabei kommt es darauf an, wie das Ergebnis ist:
Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Prothese je nach Ergebnis |
GdB |
... nach Mastektomie einseitig |
10-30 |
... nach Mastektomie beidseitig |
20-40 |
... nach subkutaner (= die Haut und die Brustwarze erhaltender) Mastektomie einseitig |
10-20 |
... nach subkutaner Mastektomie beidseitig |
20-30 |
Nach Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Eigengewebe kommen niedrigere GdB/GdS-Werte in Betracht.
Bei hormonbedingtem Brustkrebs werden zur Vermeidung eines Rückfalls in einigen Fällen auch die Eierstöcke entfernt. Die Hormone dürfen dabei nicht ersetzt (= substituiert) werden, weil das Fehlen der Hormone Behandlungsziel ist.
Entfernung beider Eierstöcke ohne Hormonersatz |
GdB |
... in der Postmenopause |
10 |
... vor der Menopause (mit und ohne Kinderwunsch) |
20-30 |
... vor Abschluss der Pubertät |
20-40 |
Bei Brustkrebs kommen verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage. Eine Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor, aber die Anerkennung einer Behinderung kann sich schon ab einem GdB von 20 lohnen.
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