Wenn aufgrund der Krebserkrankung keine oder nur noch eine teilweise Erwerbstätigkeit möglich ist (Erwerbsminderung), kommen zwei Rentenarten in Frage:
Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
Wenn ein Krebspatient nicht geheilt werden kann und verstirbt, kommen für die Hinterbliebenen folgende Rentenarten in Frage:
Witwen/Witwerrente der Rentenversicherung
Erziehungsrente für Geschiedene
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