Brustkrebs > Rente

1. Renten für Versicherte

Wenn aufgrund der Krebserkrankung keine oder nur noch eine teilweise Erwerbstätigkeit möglich ist (Erwerbsminderung), kommen zwei Rentenarten in Frage:

Erwerbsminderungsrente

Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung

2. Renten für Hinterbliebene

Wenn ein Krebspatient nicht geheilt werden kann und verstirbt, kommen für die Hinterbliebenen folgende Rentenarten in Frage:

Witwen/Witwerrente der Rentenversicherung

Erziehungsrente für Geschiedene

Waisenrente

3. Verwandte Links

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Letzte Bearbeitung: 17.11.2022

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