Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Diabetes infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit Diabetes |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Ihrer Diabetes-Erkrankung nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Kinderpflege-Krankengeld |
Hat Ihr Kind Diabetes und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Diabetes wird in der Regel als chronische Krankheit gewertet, was Ihre Belastungsgrenze halbiert. |
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Die Auswirkungen des Diabetes können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder umzugestalten. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen des Diabetes dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Bei Diabetes kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Führt langjähriger Diabetes zu Blindheit, können Sie Blindenhilfe bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten. Zudem gibt es in vielen Ländern einkommensunabhängiges Landesblindengeld oder Landespflegegeld. |
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Diabetes kann bei Kindern und Erwachsenen zu Pflegebedürftigkeit führen, z.B. weil ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht oder wegen Folgeschäden. Wird bei Ihnen oder Ihrem Kind ein Pflegegrad festgestellt, gibt es verschiedene finanzielle Hilfen, z.B. das Pflegegeld und den Entlastungsbetrag. |
Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Diabetes im Zusammenhang mit Ernährung, Diabetischem Fuß, Autofahren oder Anwendung von Hilfsmitteln, finden Sie unter Diabetes.