Diabetes > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Diabetes infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit Diabetes

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Ihrer Diabetes-Erkrankung nicht arbeiten können.

Krankengeld

Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Kinderpflege-Krankengeld

Hat Ihr Kind Diabetes und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Diabetes wird in der Regel als chronische Krankheit gewertet, was Ihre Belastungsgrenze halbiert.

Diabetes > Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen des Diabetes können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder umzugestalten.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen des Diabetes dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen Ihrer Diabeteserkrankung nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

Diabetes > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei Diabetes kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Blindenhilfe Landesblindengeld

Landespflegegeld

Führt langjähriger Diabetes zu Blindheit, können Sie Blindenhilfe bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten. Zudem gibt es in vielen Ländern einkommensunabhängiges Landesblindengeld oder Landespflegegeld.

Pflegeleistungen

Diabetes kann bei Kindern und Erwachsenen zu Pflegebedürftigkeit führen, z.B. weil ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht oder wegen Folgeschäden. Wird bei Ihnen oder Ihrem Kind ein Pflegegrad festgestellt, gibt es verschiedene finanzielle Hilfen, z.B. das Pflegegeld und den Entlastungsbetrag.

 

Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Diabetes im Zusammenhang mit Ernährung, Diabetischem Fuß, Autofahren oder Anwendung von Hilfsmitteln, finden Sie unter Diabetes.

Letzte Bearbeitung: 26.09.2024

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