Diabetes > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei Diabetes kann das Versorgungsamt auf Antrag einen Grad der Behinderung (GdB) und ggf. das Merkzeichen G feststellen. Bei Kindern bis 16 Jahren kann auch das Merkzeichen H zuerkannt werden. Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, gibt es für sie sog. Nachteilsausgleiche.

2. Antrag auf Grad der Behinderung und Schwerbehindertenausweis

Der GdB wird nur auf Antrag festgestellt, Näheres unter Grad der Behinderung.

Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor und es besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

3. Versorgungsmedizinische Grundsätze

Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (= Anlage 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung). Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB).

Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage 2 gibt es in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710".

4. GdB bei Diabetes

Bei Diabetes und hohen Blutzuckerwerten stellt das Versorgungsamt nicht immer einen GdB fest, vor allem dann nicht, wenn in der Regel keine Hypoglykämie (Unterzuckerung) ausgelöst wird. Der GdB bei Diabetes ist von den Auswirkungen der Krankheit abhängig.

 

GdB

Therapie kann eine Hypoglykämie auslösen und der Mensch mit Diabetes ist durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt.

20

Therapie kann eine Hypoglykämie auslösen, der Mensch mit Diabetes muss mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen und ist durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt.

30–40

Insulintherapie mit täglich mindestens 4 Insulininjektionen muss durchgeführt werden, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss. Der Mensch mit Diabetes ist durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.

50

Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen (z.B. schwere Entgleisungen des Stoffwechsels durch Überzuckerung) können jeweils einen höheren GdB rechtfertigen.

Diabetes kann zu Folgeschäden führen, z.B. zu einem diabetischen Fuß, zur Sehstörung Retinopathie oder zu Nervenschäden. Diese muss das Versorgungsamt jeweils zusätzlich bewerten.

Liegen mehrere Funktionsstörungen vor, werden die einzelnen GdB-Werte nicht zusammengerechnet, sondern es werden die einzelnen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamt-GdB festgelegt, der der Behinderung insgesamt gerecht wird.

5. Merkzeichen G bei Diabetes

Bei Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks kann im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G zuerkannt werden. Die Beurteilung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit vorliegt, hängt davon ab, wie viele hypoglykämische Schocks auftreten und ob diese überwiegend am Tag stattfinden.

6. Merkzeichen H bis zum 16. Geburtstag

Bis zum 16. Geburtstag ist bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit anzunehmen, weshalb das Merkzeichen H zuerkannt werden kann. Hintergrund ist die erforderliche ständige Überwachung des Kindes oder Jugendlichen, weil die Gefahr hypoglykämischer Schocks besteht, eventuell eine strenge Diät eingehalten werden muss, die Dosierung des Insulins überprüft werden muss und das Kind oder der Jugendliche zu notwendiger körperlicher Betätigung angehalten werden muss.

Bei Merkzeichen H kann für die Einkommensteuer ein Steuerfreibetrag geltend gemacht werden. Eltern können den Freibetrag ihres Kindes auf sich übertragen lassen, Näheres unter Pauschbetrag bei Behinderung.

7. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Mit einem festgestellten GdB kommen folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche in Betracht:

Folgenden Tabellen geben eine Übersicht über alle GdB- bzw. Merkzeichen-abhängigen Nachteilsausgleiche:

Menschen mit Behinderungen haben außerdem Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, auch wenn bei ihnen (noch) kein GdB festgestellt wurde.

Beispiele:

8. Verwandte Links

Ratgeber Behinderungen

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Grad der Behinderung

Diabetes

Diabetes > Allgemeines

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Diabetes > Finanzielle Hilfen

Diabetes > Medizinische Rehabilitation

Letzte Bearbeitung: 17.07.2024

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