Diabetes > Beruf

1. Das Wichtigste in Kürze

Diabetes kann zu beruflichen Einschränkungen führen, wenn das Risiko für gefährliche Unterzuckerung zu hoch ist oder bei Folgeschäden. Menschen mit Diabetes dürfen aber ihre Krankheit dem Arbeitgeber verschweigen, wenn sie sich an ihrem Arbeitsplatz nicht auswirkt. Eine Verbeamtung ist meistens auch mit Diabetes möglich.

2. Arbeitsunfähigkeit bei Diabetes

Diabetes kann zu Arbeitsunfähigkeit führen. Arbeitnehmende bekommen in der Regel zunächst bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung und im Anschluss daran Krankengeld. Nach längerer Krankschreibung kann eine stufenweise Wiedereingliederung die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern.

3. Berufliche Einschränkungen durch Diabetes

Es ist diskriminierend, pauschal Menschen mit einer Insulinbehandlung von bestimmten Tätigkeiten auszuschließen. Wenn aber bei Diabetes ein hohes Risiko für Hypoglykämie (= Unterzuckerung) besteht, kann die damit verbundene Selbstgefährdung und / oder Fremdgefährdung zu beruflichen Einschränkungen führen, z.B. bei Taxifahrern, Piloten, Polizisten oder Tauchern. Eine arbeitsmedizinische Untersuchung kann klären, ob das Risiko im Einzelfall wirklich zu hoch ist, oder ob eine gute Behandlung und Sicherheitsmaßnahmen das Risiko genug senken können.

Folgeschäden von Diabetes wie z.B. Neuropathien (= Nervenschäden), Amputationen aufgrund vom diabetischen Fußsyndrom oder Retinopathie (= Schädigung der Augennetzhaut), können die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

In solchen Fällen kann z.B. eine geförderte Umschulung den Wechsel in einen anderen Beruf ermöglichen oder Hilfen am Arbeitsplatz wie z.B. eine Arbeitsassistenz bei Blindheit wegen der Retinopathie können den Arbeitsplatz erhalten. Näheres unter Behinderung > Berufsleben. Es ist hingegen fast ausgeschlossen, eine Erwerbsminderungsrente allein wegen Diabetes zu bekommen. Bei Folgeerkrankungen und zusammen mit anderen Krankheiten, psychischen Störungen und/oder Behinderungen ist es aber möglich.

Wer wegen Diabetes berufliche Einschränkungen hat, kann den Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen und einen Schwerbehindertenausweis beantragen, Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung. Mit anerkannter Schwerbehinderung können Menschen mit Diabetes unter Umständen 2–5 Jahre vor der Altersgrenze der Regelaltersrente eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen.

Ausführliche Informationen zu Diabetes und Arbeit bietet die Deutsche Diabetes Gesellschaft in der PDF Datei "Berufsempfehlungen" unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de > die DDG > Ausschuesse > Soziales.

4. Diabetes bei Bewerbungen ansprechen?

Bewerber mit Diabetes müssen den Arbeitgeber nur dann über ihre Krankheit informieren, wenn sie deswegen nur eingeschränkt am gewünschten Arbeitsplatz einsetzbar sind. Entsprechend dürfen Arbeitgeber auch nur nach solchen Krankheiten fragen. Wenn Menschen mit Diabetes uneingeschränkt an der Stelle arbeiten können, auf die sie sich beworben haben, dürfen sie den Diabetes verschweigen und sogar wahrheitswidrig die Frage nach chronischen Krankheiten verneinen.

5. Diabetes dem Arbeitgeber mitteilen?

Arbeitnehmende mit Diabetes müssen ihrem Arbeitgeber nur dann mitteilen, dass sie Diabetes haben, wenn sie deswegen an ihrem Arbeitsplatz eingeschränkt einsetzbar sind.

6. Verbeamtung mit Diabetes

Menschen mit Diabetes können in der Regel ohne Probleme verbeamtet werden. Nur ausnahmsweise ist keine Verbeamtung möglich, wenn der Mensch mit Diabetes wahrscheinlich

  • vor der gesetzlichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden müsste, z.B. wegen Folgeschäden wie z.B. Blindheit oder Amputationen
    oder
  • über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen würde.

7. Verwandte Links

Diabetes

Diabetes > Allgemeines

Diabetes > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

 

Letzte Bearbeitung: 24.04.2025

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