Insbesondere Insulin spritzende Diabetiker sollten bestimmte Aspekte bei der Berufswahl beachten. Neben den berufsbezogenen Voraussetzungen spielen die Behandlungsmöglichkeiten, die Gefahr von Hypoglykämien sowie Begleit- und Folgeerkrankungen eine Rolle. Eine pauschale Beurteilung von Diabetikern hinsichtlich ihrer beruflichen Eignung ist nicht sinnvoll. Ausschlaggebend ist immer der Einzelfall unter Berücksichtigung der Therapie, der persönlichen Fähigkeiten und der beruflichen Anforderungen.
Neue Therapiemöglichkeiten und ein gut ausgeprägtes Krankheitsverständnis verhelfen Diabetikern inzwischen zu einer umfangreichen Teilhabe an der Erwerbstätigkeit. Die meisten Berufe können von Diabetikern ausgeübt werden, sofern keine schwerwiegenden Folge- und Begleiterkrankungen vorliegen. Es ist ein Vorurteil, dass Menschen mit Diabetes öfter einen Arbeitsunfall erleiden. Den Berufsgenossenschaften liegen keine Zahlen vor, die bestätigen könnten, dass Diabetiker häufiger verunfallen.
Prinzipiell sollten bei der Berufswahl die Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten des Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Ob ein Beruf als geeignet erscheint, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B.:
Einige Berufe stellen besondere Anforderungen und sind für Menschen mit Diabetes unter Umständen weniger gut geeignet. Dies sollte bei der Berufswahl bedacht werden. Es empfiehlt sich deshalb im Vorfeld der Berufswahl eine ausführliche Beratung durch einen Arbeitsmediziner und Diabetologen.
Folgende Aspekte sollten bedacht werden:
Treten beim Patienten schwere Hypoglykämien auf, muss dies besonders beachtet werden. Im Einzelfall können Selbst- und Fremdgefährdung z.B. bei folgenden Tätigkeiten bestehen:
Zu den Voraussetzungen einer Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer mit Diabetes Näheres unter Diabetes > Autofahren.
Bei Berufen, bei denen eine Fremdgefährdung durch schwere Hypoglykämien ein inakzeptables Risiko darstellt, verbietet der Gesetzgeber die Berufsausübung bzw. überlässt die Entscheidung im Einzelfall dem Arbeitsmediziner.
Auch wenn der angestrebte Beruf nicht zu den oben genannten Berufen zählt, sollte man sich erkundigen, ob Richtlinien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Eignungsvorschriften existieren. Beachtet werden müssen z.B. berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, das Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, die Gefahrstoffverordnung oder die Eignungsvorschrift für bestimmte Berufe.
Ausführliche Informationen zu Diabetes und Arbeit bietet die Deutsche Diabetes Gesellschaft in der PDF Datei "Berufsempfehlungen" unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de > die DDG > Ausschuesse > Soziales .
Eine Einstellung im öffentlichen Dienst oder eine Verbeamtung ist grundsätzlich möglich, allerdings wird hier häufig ein ärztliches Gutachten zur persönlichen Gesundheitssituation gewünscht.
Bei einem Bewerbungsschreiben muss Diabetes nicht erwähnt werden. Stellt der Arbeitgeber Fragen nach dem Gesundheitszustand, gelten diese nur dann als zulässig, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem einzugehenden Arbeitsverhältnis stehen.
Diabetes kann bei schwerer Erkrankung auch zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
Wenn die Diabeteserkrankung so schwer ist, dass sie die Berufstätigkeit gefährdet oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Details und einen Überblick mit konkreten Links finden Sie unter Behinderung > Berufsleben.
Falls ein Patient aufgrund seiner Erkrankung oder Schwerbehinderung nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen 2 Rentenarten für ihn in Frage: