Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) führt relativ schnell, jedoch bei jeder betroffenen Person zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt, zu bleibenden Behinderungen. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe geregelt. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vor.
Antrag auf Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung (GdB) und Antrag auf Erhöhung des GdB
Der GdB bei ALS richtet sich danach, wie die Erkrankung im Einzelfall die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt und welche Funktionseinschränkungen sie verursacht. Die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Versorgungsmedizinverordnung werden vom Versorgungsamt herangezogen, um den GdB festzustellen. Näheres unter Grad der Behinderung. Diese enthalten aber keine Angaben zu ALS, so dass die Einschränkungen mit anderen dort aufgeführten Bewegungseinschränkungen verglichen werden.
Überblick zu Hilfen und Nachteilsausgleichen im Beruf: Behinderung > Berufsleben, z.B. Arbeitsassistenz, Kündigungsschutz und Zusatzurlaub
Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln (Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)
Kraftfahrzeughilfe (auch ohne GdB möglich)
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen
Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung
Behinderung > Urlaub und Freizeit