Ob die Berufstätigkeit nach einem Schlaganfall wieder aufgenommen werden kann, hängt von der Schwere des Anfalls und seinen Folgen ab. Die Wiederaufnahme der Arbeit beginnt meist mit einer stufenweisen Wiedereingliederung, im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation. Technische Hilfsmittel, z.B. Mobilitätshilfen sowie Arbeitsassistenz als Leistungen der beruflichen Rehabilitation können helfen, die Berufstätigkeit weiter fortzuführen. Können Betroffene nicht mehr erwerbstätig sein, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.
Ein Schlaganfall zieht bei Berufstätigen in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
Wenn die Folgen eines Schlaganfalls so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Hier sind 2 große Bereiche zu nennen, deren Leistungen in der Praxis aber ineinander übergehen:
Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die nach einem Schlaganfall relevant werden können:
Falls Betroffene aufgrund eines Schlaganfalls nicht mehr erwerbstätig sein können, kommen folgende Rentenarten infrage:
Schlaganfall > Familie und Alltag