Schlaganfall > Arbeit

1. Das Wichtigste in Kürze

Ob die Berufstätigkeit nach einem Schlaganfall wieder aufgenommen werden kann, hängt von der Schwere des Anfalls und seinen Folgen ab. Die Wiederaufnahme der Arbeit beginnt meist mit einer stufenweisen Wiedereingliederung, im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation. Technische Hilfsmittel, z.B. Mobilitätshilfen sowie Arbeitsassistenz als Leistungen der beruflichen Rehabilitation können helfen, die Berufstätigkeit weiter fortzuführen. Können Betroffene nicht mehr erwerbstätig sein, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

2. Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Ein Schlaganfall zieht bei Berufstätigen in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:

3. Berufliche Rehabilitation und besondere Hilfen im Beruf

Wenn die Folgen eines Schlaganfalls so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Hier sind 2 große Bereiche zu nennen, deren Leistungen in der Praxis aber ineinander übergehen:

  • Die berufliche Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben, berufsfördernden Leistungen) mit dem Ziel möglichst dauerhafter Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
  • Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die Förderungen, Nachteilsausgleiche und Erleichterungen ermöglichen.

 

Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die nach einem Schlaganfall relevant werden können:

4. Renten bei Erwerbsunfähigkeit

Falls Betroffene aufgrund eines Schlaganfalls nicht mehr erwerbstätig sein können, kommen folgende Rentenarten infrage:

5. Verwandte Links

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Letzte Bearbeitung: 23.08.2022

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