Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen

Menschen mit Down-Syndrom und ihre Angehörigen können finanzielle und weitere Hilfen bekommen. Nachfolgend eine Linkliste mit Informationen:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Down-Syndrom

Frühförderung von Kindern mit Behinderungen

Die Frühförderung von Kindern mit Down-Syndrom beinhaltet vor allem medizinische Reha-Maßnahmen und heilpädagogische Leistungen.

Behinderung > Ausbildungsgeld

Bei Down-Syndrom bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit, während Sie an einer behinderungsspezifischen Bildungsmaßnahme teilnehmen.

Entgeltfortzahlung

Sind Sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig, bekommen Sie bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

Wenn Sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten, bekommen Sie das Werkstattentgelt auch, wenn Sie aus anderen Gründen der Arbeit fernbleiben.

Krankengeld

Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Kinderpflege-Krankengeld

Benötigt ein krankes Kind mit Down-Syndrom Betreuung und Pflege eines berufstätigen Elternteils, besteht pro Jahr pro Elternteil ein Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld, ohne Altersgrenze.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Für Medikamente, Heilmittel (z.B. Ergotherapie) oder Klinikaufenthalte müssen Sie häufig eigenes Geld zuzahlen.

Wenn Sie aber im Laufe eines Jahres eine bestimmte Grenze erreicht haben, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen.

Down-Syndrom > Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, können Sie eine Reha machen.

Während der Reha wohnen Sie entweder zuhause oder in einer Reha-Klinik.

Eine berufliche Reha kann dabei helfen, einen Arbeitsplatz für Sie zu finden und zu erhalten.

Übergangsgeld

Wenn Sie während der Reha kein Geld verdienen, können Sie Übergangsgeld bekommen.

Erwerbsminderungsrente

Down-Syndrom > Alter und Rente

Als Mensch mit Down-Syndrom gelten Sie als voll erwerbsgemindert, wenn Sie in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind.

Für die Erwerbsminderungsrente gelten erleichterte Voraussetzungen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Für jedes schwerbehinderte Haushaltsmitglied (auch für ein Kind) wird vom Gesamteinkommen Ihres Haushalts ein zusätzlicher Freibetrag von 1.800 € abgezogen, wenn das Haushaltsmitglied pflegebedürftig ist und zu Hause gepflegt wird oder einen GdB von 100 hat.

Sozialhilfe

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und zu wenig Geld zum Leben haben, können Sie Sozialhilfe bekommen, die sog. Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Wenn Sie mehr als 3 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, haben Sie ein Recht auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn Sie keine Arbeit finden oder wenn Sie zu wenig verdienen.

Down-Syndrom > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Persönliches Budget

Bei Down-Syndrom kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Er liegt meist zwischen 50 und 100. Damit können Sie nahezu alle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie (bei Kindern die Eltern) Eingliederungshilfe beantragen. Auch Betreuer können den Antrag stellen. Eingliederungshilfe soll helfen, dass Sie besser am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Sie soll den Auswirkungen der Behinderung entgegenwirken.

Mithilfe des persönlichen Budgets können Sie (oder Ihre Eltern oder Betreuer) sich Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen. Sie erhalten also Geld anstelle einer Dienst- und Sachleistung.

Down-Syndrom > Pflege

Pflegeleistungen

Je nach Ausprägung des Down-Syndroms kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

 

Praxistipp

In der Praxis kommt es immer wieder dazu, dass bei jungen Menschen mit Down-Syndrom, die eben erst in eine Werkstatt für behinderte Menschen WfbM aufgenommen wurden, unklar ist, ob das Sozialamt oder das Jobcenter Unterhaltsleistungen zahlen müssen. Hierzu hat die Lebenshilfe Bayern "Informationen zum Thema Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von Werkstätten" herausgegeben, kostenloser Download unter www.lebenshilfe-bayern.de > Suchbegriff: "Jobcenter".

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. Down-Syndrom im Zusammenhang mit Beruf, Wohnen und Sport, finden Sie unter Down-Syndrom.

Letzte Bearbeitung: 20.09.2024

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