Sterilisation

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine Sterilisation dient der dauerhaften Empfängnisverhütung. Sie kann sowohl bei Männern als auch bei Frauen durchgeführt werden. Eine Sterilisation wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn ein ärztliches Gutachten darüber vorliegt, dass die Sterilisation aus medizinischen Gründen erforderlich ist und keine andere sichere Verhütungsmethode angewendet werden kann.

2. Kosten

Bei einer Sterilisation des Mannes wird der Samenleiter durchtrennt (Vasektomie). Sie kostet ca. 400 bis 750 €.

Bei einer Sterilisation der Frau werden die Eileiter verschlossen oder durchtrennt (Tubenligatur). Sie kostet ca. 600 bis 1.000 €.

2.1. Praxistipp

Weitere Informationen zur Durchführung, Sicherheit und den Auswirkungen einer Sterilisation finden Sie in der Broschüre "Sterilisation" von pro familia unter www.profamilia.de > Themen > Verhütung > Sterilisation.

3. Voraussetzungen Kostenübernahme

Für die Kostenübernahme einer Sterilisation der Frau durch die Krankenkasse gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es muss sich um eine medizinisch erforderliche Sterilisation handeln, d.h.: Ein ärztliches Gutachten muss die Notwendigkeit und Angemessenheit des Eingriffs bejahen. Zudem muss in der Regel nachgewiesen werden, dass die Anwendung einer anderen sicheren Verhütungsmethode (z.B. Spirale) nicht möglich ist.
  • Der Eingriff muss von einem Arzt vorgenommen werden.

Beim Mann werden die Kosten einer Sterilisation nur in wenigen Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen, z.B. wenn die Partnerin aus medizinischen Gründen nicht schwanger werden darf, eine Sterilisation für sie lebensbedrohlich wäre und keine anderen sicheren Verhütungsmethoden in Frage kommen.

Sind zudem die Voraussetzungen der Hilfen zur Gesundheit (Gesundheitshilfe) erfüllt, können die Kosten im Rahmen der "Hilfe bei Sterilisation" vom Sozialamt übernommen werden.

Dient die Sterilisation der persönlichen Lebensplanung, müssen Versicherte die Kosten dafür selbst übernehmen.

4. Umfang

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge der durch Krankheit erforderlichen Sterilisation besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld.

5. Praxistipps

6. Wer hilft weiter?

Gynäkologen, Urologen, Krankenkassen oder das Sozialamt.

7. Verwandte Links

Genetische Beratung

Schwangerschaftsverhütung

Schwangerschaftsabbruch

Fallbeispiel: Sterilisation bei rechtlicher Betreuung

Leistungen der Krankenkasse

 

Rechtsgrundlagen: § 24 b SGB V

Letzte Bearbeitung: 10.06.2024

{}Sterilisation{/}{}{/}