Psychosen > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Psychosen infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Psychosen

Entgeltfortzahlung

Wenn Sie arbeitsunfähig werden, erhalten Sie bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

Krankengeld

Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit, können Sie es mit Bürgergeld aufstocken oder ganz von Bürgergeld leben. Das Bürgergeld gehört zusammen mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.B. Bildungsgutscheinen) zur Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Kinderpflege-Krankengeld

Ist Ihr Kind von einer Psychose betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Wenn Ihre Form der Psychose als chronische Krankheit gewertet wird, halbiert sich Ihre Belastungsgrenze.

Psychosen > Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen einer Psychose können Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Ausbildungsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, kann Ausbildungsgeld Ihren Lebensunterhalt während einer Erstausbildung oder ersten beruflichen Qualifizierung im Rahmen beruflicher Reha sichern.

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der Psychose dauerhaft eingeschränkt, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Psychose nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

Psychosen > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei Psychosen kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Pauschbetrag bei Behinderung

Persönliches Budget

Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück.

Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie (oder Ihr Betreuer) Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen.

Psychosen > Pflege

Pflegeleistungen

Je nach Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu rechtlichen Aspekten, Autofahren und Selbstschutz für Betroffene, finden Sie unter Psychosen.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Psychosen.

Letzte Bearbeitung: 26.09.2024

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