Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Psychosen infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Psychosen |
Entgeltfortzahlung |
Wenn Sie arbeitsunfähig werden, erhalten Sie bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung. |
Krankengeld |
Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit, können Sie es mit Bürgergeld aufstocken oder ganz von Bürgergeld leben. Das Bürgergeld gehört zusammen mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.B. Bildungsgutscheinen) zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. |
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Kinderpflege-Krankengeld |
Ist Ihr Kind von einer Psychose betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Wenn Ihre Form der Psychose als chronische Krankheit gewertet wird, halbiert sich Ihre Belastungsgrenze. |
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Die Auswirkungen einer Psychose können Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. Wenn Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, kann Ausbildungsgeld Ihren Lebensunterhalt während einer Erstausbildung oder ersten beruflichen Qualifizierung im Rahmen beruflicher Reha sichern. |
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Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der Psychose dauerhaft eingeschränkt, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe. |
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Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
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Bei Psychosen kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück. Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie (oder Ihr Betreuer) Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen. |
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Je nach Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu rechtlichen Aspekten, Autofahren und Selbstschutz für Betroffene, finden Sie unter Psychosen.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Psychosen.