Betreutes Wohnen für Senioren

1. Das Wichtigste in Kürze

Betreutes Wohnen, auch bekannt unter "Seniorenwohnen", "Wohnen mit Service" oder "Wohnen plus", ist eine Wohnform für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Diese Wohnanlagen für Senioren oder Menschen mit Behinderungen werden nach dem Motto "So selbstständig wie möglich, so viel Hilfe wie nötig" konzipiert. Da es keine einheitlichen Standards für Ausstattung oder Bauweise gibt, ist es wichtig, verschiedene Angebote sorgfältig zu vergleichen, um das passende zu finden.

2. Was ist betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen ermöglicht älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, trotz Unterstützungsbedarf, selbstständig und selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Bei Bedarf stehen qualifizierte Hilfeleistungen zur Verfügung, die schnell und unkompliziert abgerufen werden können.

2.1. Wohnmöglichkeiten im betreuten Wohnen

Betreutes Wohnen bietet eine Vielzahl an Wohnmöglichkeiten für unterschiedliche Bedürfnisse und Lebenssituationen:

  • Eigentums- und Mietwohnungen: Viele Einrichtungen bieten beides an, oft in neu errichteten Wohnanlagen.
  • Verschiedene Projekte: Betreutes Wohnen gibt es auch in Mehrgenerationen-Projekten, sanierten Altbauten oder Senioren-Residenzen.
  • An Pflegeheime (Vollstationäre Pflege) angeschlossene Wohnungen: Diese bieten den Vorteil, dass pflegebedürftige Personen bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustands nicht umziehen müssen und mit den örtlichen Gegebenheiten bereits vertraut sind.

3. Wer bezahlt betreutes Wohnen?

Zurzeit existieren keine Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien, die einheitliche Qualitätsstandards vorschreiben bzw. den Begriff "Betreutes Wohnen" definieren und schützen. Deshalb werden viele unterschiedliche Konzepte für betreutes Wohnen angeboten. Es gibt weder ein festgelegtes Mindestmaß an Betreuung und Beratung, noch vorgegebene Standards bei der baulichen Beschaffenheit der Wohnung oder der Ausstattung. Die Kosten richten sich nach dem Serviceangebot der jeweiligen Wohnanlage sowie den baulichen Standards und fallen deshalb sehr unterschiedlich aus. In der Regel müssen die Kosten aus eigenen Mitteln getragen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen in Frage kommen, um einen Teil der Kosten mit zu finanzieren:

Bei Menschen mit Behinderungen können anfallende Kosten auch von den Trägern der Eingliederungshilfe übernommen werden.

4. Gibt es Pflegeleistungen im betreuten Wohnen?

Pflegebedürftige im betreuten Wohnen mit einem Pflegegrad können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, z.B.:

5. Ausstattung: Was beinhaltet betreutes Wohnen?

Wohnungen im betreuten Wohnen sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Altersgerechte und barrierefreie Ausstattung
    Dies umfasst z.B. überbreite Türen und schwellenlose Zugänge, damit auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, weiterhin dort leben können.
  • Notruf
    Betreute Wohnungen sollten über eine Notrufanlage verfügen, über die Tag und Nacht Fachkräfte erreichbar sind.
  • Zentrale Lage
    Wohnanlagen für betreutes Wohnen befinden sich idealerweise in zentraler Lage oder sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen.
  • Soziale Angebote
    Neben einem Gemeinschaftsraum für Feiern und Veranstaltungen bieten Einrichtungen für betreutes Wohnen einen Beratungsraum für die soziale Beratung. Die regelmäßig erreichbare bzw. anwesende Ansprechperson bietet Informationen, Hilfestellungen und Vermittlung zu vielfältigen sozialen Leistungen.
  • Serviceangebote
    Im Idealfall stehen individuelle Dienstleistungen wie Mahlzeitendienst, Wohnungsreinigung oder Reinigung der Wäsche zur Verfügung.
  • Freizeiteinrichtungen
    Manche Anlagen des betreuten Wohnens verfügen auch über Einrichtungen zur Gestaltung der Freizeit, z.B. Café, Lesezimmer, Schwimmbad, Sauna, Gymnastikraum, Hobbyraum usw.

6. Praxistipps

  • In der DIN-Norm 77800 "Betreutes Wohnen für ältere Menschen" sind Mindestqualitätsstandards zu Anforderungen an das Leistungsangebot festgelegt. Die Einhaltung der Standards ist jedoch rechtlich nicht verbindlich. Für Barrierefreiheit bei Neubauten gibt es schon Maßvorgaben, die in entsprechenden Landesbauverordnungen verbindlich geregelt sind. Daher lohnt sich eine konkrete Nachfrage nach Qualitätsstandards bei der Besichtigung des betreuten Wohnens.
  • Vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter. Dabei hilft z.B. die Checkliste der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Download unter www.bagso.de > Publikationen > Checkliste > Betreutes Wohnen. Wichtig ist, die individuellen Verträge mit allen Anhängen und Preislisten sowie auch das Kleingedruckte gewissenhaft durchzulesen.
  • Informieren Sie sich, was passiert, wenn Sie im "Betreuten Wohnen" pflegebedürftig und in einen Pflegegrad eingestuft werden. Oft ist bei schwerer und dauerhafter Pflegebedürftigkeit der Umzug in ein Pflegeheim (Vollstationäre Pflege) erforderlich. Für diesen Fall sollte eine aktive Unterstützung durch den Betreuungsträger sowie eine kurzfristige Kündigung der Wohnung möglich sein.
  • Es gibt auch betreutes Wohnen für Senioren in einer Gastfamilie. Informationen dazu finden Sie unter Wohnen im Alter.
  • Die Aktion Mensch e.V. bietet verschiedene Informationen zum betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderungen unter www.aktion-mensch.de > inklusion.de > Wohnen > Wohnformen für Menschen mit Behinderung.

7. Wer hilft weiter

  • Sozialämter, Wohnungsämter, Seniorenberatungen
  • Wohlfahrtsverbände und private Träger
  • Wohnungsgenossenschaften, Immobilienabteilungen von Banken und Bausparkassen

8. Verwandte Links

Wohnen im Alter

Wohnumfeldverbesserung

Vollstationäre Pflege

Demenz > Wohnen

Pflegeleistungen

Letzte Bearbeitung: 28.10.2024

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