Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die bei Osteoporose infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Osteoporose |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Auswirkungen der Osteoporose arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Als Erwachsene müssen Sie bei Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten häufig zuzahlen. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Im fortgeschrittenen Stadium gilt Osteoporose als chronische Krankheit, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
|
Die Auswirkungen der Osteoporose können eine medizinische Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
|
Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der Osteoporose dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. Menschen mit Schwerbehinderung können Altersrente früher beziehen. |
|
Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
|
Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reich3n, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
|
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
|
Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
|
Bei einem schweren Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen. |
|
Abhängig von den gesundheitlichen Auswirkungen der Osteoporose kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie dann verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
|
Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu den Themen Sturzprophylaxe, Mobilität, Hilfsmittel, Ernährung und Knochendichtemessung, finden Sie unter Osteoporose.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Osteoporose.