Betroffene müssen darauf achten, ihre Krankheit nicht durch bestimmte Arbeitsumstände zu verschlimmern. Dabei sind z.B. trockene Arbeitsplätze feuchten vorzuziehen und der Umgang mit Chemikalien zu vermeiden. Für Berufstätige, die wegen Neurodermitis arbeitsunfähig oder berufsunfähig werden, kommen verschiedene sozialrechtliche Hilfen in Betracht.
Menschen mit Neurodermitis sollten bei der Berufswahl darauf achten, dass der Beruf die Hautkrankheit nicht weiter verschlechtert.
Grundsätzlich ist ein Beruf an einem trockenen Arbeitsplatz mit sauberer Luft vorzuziehen. Vermieden werden sollten Berufe, bei denen man häufig mit Wasser, Staub, wasserdichten Handschuhen, Desinfektionsmitteln, Dämpfen und anderen Substanzen in Berührung kommt.
Folgende Berufe können für Menschen mit Neurodermitis ungeeignet sein:
Schwere Neurodermitis kann zu wiederholter oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen. Allgemeine Informationen dazu unter folgenden Stichworten:
Von Berufsdermatosen spricht man, wenn eine Hautkrankheit durch die im Beruf verwendeten Stoffe entsteht. Dabei entwickeln sich aus rauen Stellen der Haut schwere allergische Kontaktekzeme, die zu Arbeitsunfähigkeit führen.
In der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (www.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > B > BKV > Anlage 1) werden Hautkrankheiten unter der Nr. 5101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen geführt.
Details zum Vorgehen unter Berufskrankheit.
Wenn die Hautprobleme so schwer sind, dass von einer Behinderung gesprochen werden kann (siehe auch Neurodermitis > Behinderung) oder sie die Berufstätigkeit gefährden, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten: